Betrug via Internet 72-Jähriger aus Leer verlor Tausende Euro

Sven Schiefelbein
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Von Sven Schiefelbein
| 13.09.2022 12:57 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Nach einem Betrug in Leer ermittelt nun die Polizei: Symbolfoto: Heiko Küverling/Fotolia
Nach einem Betrug in Leer ermittelt nun die Polizei: Symbolfoto: Heiko Küverling/Fotolia
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Erneut ist es in Ostfriesland zu einem Betrug über das Internet gekommen. Ein 72 Jahre alter Mann hat mehr als 15.000 Euro verloren – und beinahe noch mehr.

Leer - Betrüger haben einen 72 Jahre alten Mann um eine große Summe Bargeld gebracht. Der Schaden geht in die Tausende. Aber der Reihe nach. Der Leeraner meldete sich am Montag bei der Polizei, um einen Betrug zu melden. Nach Mitteilung der Behörde hatte der Mann zunächst vorgehabt, „einen kleineren dreistelligen Betrag in Form von Bitcoin anzulegen und damit kleinere Gewinne zu erzielen“.

Dafür habe er das Geld über eine Internetseite investiert und sei wenig später von einer Frau mit „osteuropäischem Akzent“ angerufen worden. Sie schilderte dem Mann, dass er sich ein Konto auf einer Finanzplattform einrichten und sich dort verifizieren solle. Der Versuch schlug fehl, worauf der Mann auf eine weitere Internetseite geleitet wurde und den von der Frau verlangten Vorgang erneut durchführte.

Anrufer griff auf Rechner zu

Einige Tage später rief die Frau dann erneut an, sagte ihm, dass nun noch ein Liquidationsnachweis in Höhe von 15.000 Euro zu hinterlegen sei. Der 72-Jährige war zunächst misstrauisch, es kam zu einem Streit am Telefon, worauf er schließlich mit dem angeblichen Chef der Frau verbunden wurde.

Das rät die Polizei

Die Polizei weist daraufhin, dass Anlagegeschäfte mit Bitcoin für unerfahrene Anleger nicht geeignet seien. „Selbst Geldinstitute warnen vor nicht nachvollziehbaren Anlagen in der Krypto-Währung und den damit verbundenen unkalkulierbaren Risiken“, so die Behörde. Zudem seien immer mehr Betrugstaten in diesem Anlagefeld zu verzeichnen, da viele Interessenten auf dubiose Angebote eingehen. Weitere Informationen zu dem Thema bekommen gibt es bei der Verbraucherzentrale oder bei jedem ansässigen Geldinstitut.

Dieser erklärte dann, der Mann erhalte das Geld nach „notwendigen Geldverschiebungen“ zurück. Außerdem sei es erforderlich, dass der Mann sich auf einer Online-Banking Plattform anmelde und dort sein Konto verknüpfe. Der 72-Jährige willigte ein, überwies zunächst das Geld, richtete den Online-Zugriff ein und ließ den Anrufer via Fernwartung auf seinen Rechner zugreifen.

Der Anrufer versuchte schließlich noch, einen „mittleren fünfstelligen“ Betrag vom Konto abzubuchen, doch den Versuch konnte der 72-Jährige noch stoppen.

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