Verkaufsoffener Sonntag in Oldenburg Nicht alle Geschäfte öffnen am Kramermarkt-Sonntag

Bald startet wieder der Oldenburger Kramermarkt. Traditionell ist der Sonntag verkaufsoffen – in diesem Jahr jedoch nicht für alle Geschäfte.
Oldenburg - Der bevorstehende 415. Oldenburger Kramermarkt rechtfertigt nach Ansicht des Oldenburger Verwaltungsgerichts keinen allgemeinen verkaufsoffenen Sonntag. Lediglich in den an das Volksfest angrenzenden Gebieten und in der Innenstadt dürften die Geschäfte am 9. Oktober von 13 bis 18 Uhr öffnen, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Weiter entfernte Geschäfte, wie das große Einkaufszentrum im Stadtteil Wechloy, müssten jedoch geschlossen bleiben. Gegen die Entscheidung ist noch eine Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg möglich.
Keine Ausstrahlwirkung erkennbar
Das Oldenburger Verwaltungsgericht folgte mit seiner Entscheidung der Gewerkschaft Verdi, die bereits eine aufschiebende Klage gegen eine Allgemeinverfügung der Stadt erhoben hatte. Dagegen hatte die Stadtverwaltung eine Eilklage erhoben. Für eine umfassende Sonntagsöffnung müsse eine Ausstrahlungswirkung auf alle Stadtgebiete erkennbar sein, hieß es. Parkmöglichkeiten in Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Werbemaßnahmen reichten dazu nicht aus. Das Gericht folge dabei entsprechenden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts.
Die Stadt Oldenburg und die Schausteller erwarten vom 30. September bis 9. Oktober nach zwei Jahren Corona-Pause wieder rund 1,5 Millionen Gäste beim nach eigenen Angaben größten Volksfest im Nordwesten Niedersachsens. Erstmals urkundlich erwähnt wurde das Fest im Jahr 1608 in einer „Verordnung wegen der Oldenburger Krahmer-Marckte“ des Grafen Anton-Günther zur Belebung des Handels in der Stadt.