Seniorin weicht aus und stürzt Rettungsdienst aus Ostfriesland muss Schmerzensgeld zahlen

| 27.09.2022 10:07 Uhr | 2 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Frau aus Rheine war mit weiteren Radfahrern unterwegs, die der Rettungswagen überholen wollte. Symbolfoto: Hildenbrand/dpa
Die Frau aus Rheine war mit weiteren Radfahrern unterwegs, die der Rettungswagen überholen wollte. Symbolfoto: Hildenbrand/dpa
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Bei einem Einsatz wollte ein Fahrer eines Rettungswagens eine Gruppe Radfahrer überholen. Eine vorsichtige Seniorin stürzte – das OLG Oldenburg sprach ihr Schmerzensgeld zu.

Dornumersiel/Neßmersiel - Ein ostfriesischer Rettungsdienst muss einer 72 Jahre alten Frau aus Rheine ein Schmerzensgeld von 2400 Euro zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden. Laut einer Mitteilung des Gerichts wollte der Fahrer des Rettungswagens bei einem Einsatz mehrere Radfahrer überholen, darunter war auch die Seniorin. Das Martinshorn war eingeschaltet. Es gab insgesamt nur wenig Platz. Die 72-Jährige entschied sich deshalb auf der Deichstraße zwischen Neßmersiel und Dornumersiel, von ihrem Fahrrad zu steigen. Dabei stürzte sie, wurde aber nicht angefahren. Bei dem Sturz brach sich die Frau den Fußknöchel und musste zwei Wochen lang einen Gipsverband tragen sowie im Anschluss noch zwei Monate einen speziellen Strumpf.

Laut OLG hatte das Landgericht Aurich eine Haftung des Rettungsdienstes abgelehnt. Die 72-Jährige ging in Berufung und hatte damit Erfolg. Der Senat des OLG Oldenburg entschied, dass sich hier die sogenannte „Betriebsgefahr“ des Rettungswagens, also die typischerweise einem Kraftfahrzeug beim Betrieb innewohnende Gefahr, verwirklicht habe. Auch wenn es nicht zu einem Zusammenstoß gekommen war, habe der Rettungswagen dennoch zu dem Unfall beigetragen. Denn durch das Fahrzeug habe sich die Frau zu dem Ausweichmanöver und zum Absteigen vom Rad veranlasst gesehen.

Entscheidung ist rechtskräftig

Ein Schaden sei bereits dann „beim Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn sich die von ihm ausgehende Gefahr ausgewirkt habe, so das OLG. Das sei hier der Fall. Die Klägerin habe die Verkehrslage zu Recht als gefährlich empfunden und sei deswegen abgestiegen.

Der Senat hat die Betriebsgefahr mit 20 Prozent Haftungsquote bewertet und der Radfahrerin ein Schmerzensgeld von 2400 Euro zugesprochen. Darüber hinaus erhält sie laut Mitteilung auch ihren materiellen Schaden zu 20 Prozent und die Kosten für ihren Rechtsanwalt ersetzt.

Die Entscheidung ist rechtskräftig, heißt es in der Mittelung des Oldenburger OLG.

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