Urteil aus Karlsruhe Wer unbescholten ist, kann aufatmen

Thomas Ludwig
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Ein Kommentar von Thomas Ludwig
| 16.02.2023 15:59 Uhr | 0 Kommentare
Die Polizei darf auch nicht alles. Das hat Karlsruhe jetzt entschieden. Foto: Stein/dpa
Die Polizei darf auch nicht alles. Das hat Karlsruhe jetzt entschieden. Foto: Stein/dpa
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Müssen unbescholtene Bürger hinnehmen, ohne Anlass ins Visier der Polizei zu geraten? Nein, sagt das Bundesverfassungsgericht und fordert Nachbesserungen für eine automatisierte Fahndungssoftware.

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