Jugendhilfe in Ostfriesland Beim Kinderschutz wird es für Landkreise langsam eng


Ist das Kindeswohl gefährdet, müssen die Behörden eingreifen. Foto: Armer/DPA
Bei Gefährdung des Kindeswohls müssen Behörden reagieren. Notwendig sind dann freie Plätze, wo die Kinder untergebracht werden können. Und diese werden knapp.
Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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