Bestatter vor Gericht Urnen offenbar mit falscher Asche beigesetzt

| 20.07.2023 16:17 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wird am Landgericht Oldenburg. Archivfoto: Fertig
Verhandelt wird am Landgericht Oldenburg. Archivfoto: Fertig
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Ein Ammerländer Bestatter soll Urnen mit Dreck gefüllt haben – aus Zeitgründen. Das Landgericht Oldenburg verhandelt in der Sache.

Oldenburg - Mit Sand, Dreck oder fremder Asche: Ein Bestatter aus Bad Zwischenahn soll aus Zeitgründen mehrere Urnen anderweitig gefüllt und beigesetzt haben – vor dem Landgericht Oldenburg hat der Angeklagte die Vorwürfe erneut abgestritten. „Es ist völlig absurd“, sagte der 39-Jährige zu Beginn des Berufungsverfahrens am Mittwoch. Ein Amtsgericht hatte den Angeklagten im August 2021 wegen Anstiftung zur Störung der Totenruhe und Beihilfe zur Störung der Totenruhe zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil war der Mann vorgegangen.

„Das, was da passiert ist, das ist der Supergau“, sagte einer der Inhaber des Bestattungsunternehmens aus dem Ammerland vor Gericht. Erst nach der Entlassung des Angeklagten hätten er und sein Bruder die Asche entdeckt – in einem Schrank, auf einem Schreibtisch, im Sarglager. „Es taucht plötzlich etwas auf, das längst unter der Erde hätte sein sollen.“ Als die betroffenen Gräber zur Untersuchung exhumiert wurden, sei in einer der Urnen noch eine vierte falsch zugeordnete Aschekapsel aufgetaucht, berichtete sein Bruder. „Der Schrecken war schon groß genug.“ Ihre Entdeckung hätten sie erstmal den betroffenen Familien erklären müssen, zwei Angestellte hätten den Druck nicht mehr ausgehalten und das Unternehmen verlassen.

Es geht um vier Fälle

Die Taten ereigneten sich nach Angaben des Gerichts im Dezember 2016, im April und Mai 2017 sowie im April 2019. Demnach geht es um vier Fälle. Der Angeklagte soll als einer der Geschäftsführer die Beratung übernommen haben: Gespräche mit den Angehörigen, die Organisation von Blumenschmuck, Absprachen mit dem Krematorium, der Friedhofsverwaltung und den Pfarreien. Alles Arbeiten am Schreibtisch, auf dem Friedhof sei er nur selten gewesen.

Doch in den betroffenen Fällen sei die Asche nicht rechtzeitig vor der geplanten Beisetzung vom Krematorium zurückgekommen, heißt es im ersten Urteil des Amtsgerichts Westerstede. Also habe der Angeklagte die Urnen mit Sand, schwarz glänzenden kohleartigen Partikeln oder anderer Asche gefüllt. Als die Asche nach Angaben des Amtsgerichts im Frühjahr 2019 mal wieder nicht planmäßig eintraf, fragte eine Auszubildende den Mann, was zu tun sei. Er soll die junge Frau aufgefordert haben, die Urne ohne Inhalt zu bestatten. Er selbst wolle sich darum kümmern, dass die Asche nachträglich hinzugefügt werde. „Das ist schier nicht möglich“, beteuerte der Angeklagte. Das Urteil in diesem Berufungsverfahren wird am kommenden Dienstag erwartet.

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