Kommentar zur Woche Brennender Autofrachter – der Bund muss endlich einschreiten

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Ein Kommentar von Daniel Noglik
| 29.07.2023 08:27 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Von Schiffen aus wurde die Außenhülle des brennenden Frachters „Fremantle Highway“ mit Löschmittel gekühlt. Archivfoto: Küstenwache
Von Schiffen aus wurde die Außenhülle des brennenden Frachters „Fremantle Highway“ mit Löschmittel gekühlt. Archivfoto: Küstenwache
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Auch vier Jahre nach der Havarie der „MSC Zoe“ befahren riesige und mit Gefahrstoffen beladene Schiffe eine küstennahe Route – obwohl es eine Alternative gibt. Der Bund hat sich bisher gesperrt.

Vor viereinhalb Jahren ist das Containerschiff „MSC Zoe“ im küstennahen Verkehrstrennungsgebiet (VTG) „Terschelling German Bight“ havariert, nun brennt ein Autofrachter auf derselben Route. Heute wie damals sind auf einen Schlag alle alarmiert: Umweltschützer, Einsatzkräfte und Politiker. Damals trieben Container durch die Nordsee, heute oder morgen könnten es Öl und andere Schadstoffe sein.

Je weiter draußen so ein Schadstoff-Unglück geschieht, desto besser. Natürlich beschränken sich zu schützende Flora und Fauna nicht auf das unmittelbare Küstengebiet, auch auf offener See gibt es Lebewesen, die bei einer Havarie in Gefahr geraten. Doch ein Kampf gegen die Ölpest ist auf dem offenen Meer leichter durchzuführen. Je flacher das Meer, desto schwieriger das Abscheiden. Je näher an der Küste, desto mehr Tierarten – insbesondere Vögel – sind in Gefahr.

Warum also dürfen Mega-Frachter und Gefahrguttransporter weiterhin an den Inseln entlangfahren? Warum gibt es keine Pflicht, das andere VTG mit tieferem Wasser und größerer Entfernung zur Küste zu nutzen? Weil sich der Bund aller Beschwerden aus Niedersachsen und den Niederlanden zum Trotz quergestellt hat. Mit Empfehlungen ist es nicht getan. Das muss auch endlich das Bundesverkehrsministerium einsehen.

Den Autor erreichen Sie unter d,noglik@zgo.de

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