Verkehr in Nüttermoor Zeitweise Einbahnstraße beim Flugplatz

| 01.08.2023 16:53 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Wegen des alljährlichen Fallschirmspringens wird es aus Sicherheitsgründen beim Flugplatz eine Einbahnstraßenregelung geben. Archivfoto: Ortgies
Wegen des alljährlichen Fallschirmspringens wird es aus Sicherheitsgründen beim Flugplatz eine Einbahnstraßenregelung geben. Archivfoto: Ortgies
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Wegen des alljährlichen Fallschirmspringens wird an den betroffenen Wochenenden aus Sicherheitsgründen Einbahnstraßenregelung eingeführt. Grund sei der Besucherandrang.

Leer - Von Freitag, 18. August, bis Sonntag, 27. August, findet auf dem Flugplatz in Leer-Nüttermoor wieder das alljährliche Fallschirmspringen statt. Für die beiden betroffenen Wochenenden wurde wegen des erwarteten Besucherandrangs aus Sicherheitsgründen eine Einbahnstraßenregelung für die Kloster-Thedinga-Straße angeordnet.

Das teilte Dieter Backer, Geschäftsführer des Flugplatzes Leer-Papenburg mit. Die Einbahnstraßenregelung gilt demnach für die gesamte Straßenlänge von der Bundesstraße 70 bis zum Sandfuhrweg in Nüttermoor. Für Radfahrer bleiben beide Fahrtrichtungen nutzbar.

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