Revision zurückgezogen Freispruch für Notar aus dem Kreis Leer wird rechtskräftig


Rund eineinhalb Jahre nach dem ersten Prozess kann ein ostfriesischer Notar durchatmen. Die Betrugsvorwürfe gegen ihn sind vom Tisch. So ist es dazu gekommen.
Leer/Aurich - Der Freispruch für einen unter Betrugsverdacht gestandenen Notar aus dem Landkreis Leer ist rechtskräftig. „Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Aurich zurückgenommen wurde“, so eine Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Aurich. Die 1. Kleine Strafkammer des Landgerichts hatte den Juristen Ende April in der Berufungsinstanz vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen und damit ein Urteil des Amtsgerichts Leer aus dem Frühjahr 2022 aufgehoben. Die Strafverfolger hatten dagegen Rechtsmittel eingelegt – haben sich jetzt aber umentschieden.
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In dem Fall war es um die Überschreibung eines Grundstücks im Rahmen einer Scheidung gegangen. Der Notar hatte die Beurkundung der Angelegenheit übernommen und in den entsprechenden Entwurf als Wert zunächst von ihm geschätzte 300.000 Euro eingetragen. Auf Veranlassung der beteiligten Ex-Ehefrau hatte er den Wert bei der Beurkundung allerdings auf 170.000 Euro reduziert. Angesichts dessen, dass die Gerichtskosten so um rund 200 Euro reduziert worden und damit dem Staat ein Schaden entstanden war, hatte das Amtsgericht den Notar und den Ex-Ehemann wegen Betrugs verurteilt. Die Ex-Ehefrau hatte bereits zuvor einen Strafbefehl akzeptiert.
Auf die Verurteilung folgte in zweiter Instanz allerdings der Freispruch in Aurich – weil die Strafkammer davon ausging, dass die beiden Männer den Staat nicht wirklich hatten betrügen wollen. Dagegen ging die Auricher Staatsanwaltschaft vor. Warum hat sie sich nun doch noch gegen die Revision entschieden? „Die Entscheidung beruht auf einer erneuten Prüfung der Sach- und Rechtslage, welche dazu geführt hat, dass die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels als nicht ausreichend bewertet wurden“, so die Pressesprecherin auf Nachfrage der Redaktion. Mit dieser Entscheidung ist der Prozess erledigt – und der Notar endgültig freigesprochen.