9 Fragen, 9 Antworten Das Einmaleins der Rente - für Anfänger erklärt

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| 08.09.2023 08:59 Uhr | Lesedauer: ca. 16 Minuten
Die Weichen frühzeitig gestellt: Wer sein Geld rechtzeitig anlegt, hat im Alter weniger Sorgen. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn
Die Weichen frühzeitig gestellt: Wer sein Geld rechtzeitig anlegt, hat im Alter weniger Sorgen. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn
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Wann kann ich in den Ruhestand gehen? Welche Zeiten werden mir angerechnet? Und wie viel Geld bekomme ich dann? In diesem Überblick beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Rente.

Als junger Mensch geht es um andere Dinge als den Ruhestand. Auch wer gerade Karriere macht und eben erst eine Familie gegründet hat, denkt nicht unbedingt über die Rente nach.

Doch gerade weil die gesetzliche Absicherung im Alter meistens nicht reicht, ist es sinnvoll, sich früh mit dem Thema zu befassen. Es kann beruhigend sein, sich auszukennen. Wer weiß, mit wie viel Geld zu rechnen ist, kann zum Beispiel gezielt selbst vorsorgen.

Wenn Sie sich noch nie Gedanken über die Rente gemacht haben, dann nehmen Sie sich jetzt eine Viertelstunde Zeit. Danach wissen Sie, worauf es bei Ihrer persönlichen Rente am Ende ankommt.

1. Was bedeutet das Wort Rente?

Der Begriff Rente hat ganz unterschiedliche Bedeutungen, die nicht immer etwas mit der Altersvorsorge zu tun haben.

  • In der Volkswirtschaftlehre gibt es unter anderem Fachbegriffe wie die Bodenrente, Produzentenrente und Konsumentenrente. Sie beschreiben verschiedene wirtschaftliche Zusammenhänge.
  • In der Finanzwirtschaft werden festverzinslichte Wertpapiere wie Anleihen auch als Rentenpapiere oder Bonds bezeichnet.
  • Im Sozialrecht beschreibt die Rente vor allem die regelmäßigen Zahlungen, die ein Mensch ab dem Eintritt in den Ruhestand erhält. Dabei handelt es sich um die Altersrente, die wahrscheinlich die meisten Menschen mit dem Wort Rente verbinden.

Das deutsche Sozialsystem kennt aber noch andere Formen der Rente.

2. Welche Rentenformen gibt es?

Ab einem bestimmten Alter müssen Sie nicht mehr arbeiten, sondern können Ihre monatliche Rente vom Staat beziehen. Die Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung umfasst aber noch mehr. Sie hilft auch bei gesundheitlichen Problemen und Todesfällen.

Hier kommt ein kurzer Überblick über die Leistungen:

  • Die klassische Altersrente soll den Lebensunterhalt im Alter sichern. Es gibt auch hier verschiedene Formen - dazu später mehr.
  • Die Erwerbsminderungsrente unterstützt, wenn Sie vor dem Rentenalter aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Unterschieden wird zwischen einer Rente wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung.

Gut zu wissen: Die Rentenzahlungen bei Erwerbsminderung sind dürftig. Sie reichen nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher ratsam.

Die Renten für Hinterbliebene werden ausgezahlt, wenn der Tod von Mutter, Vater oder des Partners die Existenz gefährdet. Mit diesen konkreten Leistungen können Sie hier rechnen:

  • Witwenrente bzw. Witwerrente: Sie greift, wenn die Ehefrau oder der Ehemann, aber auch die eingetragene Lebenspartnerin oder der Lebenspartner stirbt. Wer wieder heiratet, verliert den Anspruch. Unterschieden wird zwischen großer und kleiner Witwenrente, die jeweils etwas unterschiedlich gestaltet sind.
  • Waisenrente: Wer minderjährig oder noch in der Schul- oder Berufsausbildung ist und einen oder beide Elternteile verliert, hat Anspruch auf eine Halbwaisen- oder Vollwaisenrente.
  • Erziehungsrente: Diese eher wenig bekannte Leistung steht Geschiedenen zu, die ein minderjähriges Kind erziehen, wenn der Ex-Partner stirbt. Sie ersetzt quasi den bisherigen Unterhalt.

Die Witwerrente ist eine finanzielle Stütze für Hinterbliebene nach dem Verlust ihres Partners. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn
Die Witwerrente ist eine finanzielle Stütze für Hinterbliebene nach dem Verlust ihres Partners. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Gut zu wissen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen automatisch monatliche Beiträge an die Rentenkasse, die direkt vom Lohn abgezogen werden. Selbstständige und einige Freiberufler wie Ärzte, Anwälte und Architekten sind dagegen nicht pflichtversichert.

Von den staatlichen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind noch zwei andere Formen der Rente zu unterscheiden. Zusammen bilden sie die drei Säulen der Altersvorsorge.

  • Die Betriebsrente ist die betriebliche Altersvorsorge durch den Arbeitgeber. Hier fließt ein Teil des Gehalts direkt in die Vorsorge. Auf diese sogenannte Entgeltumwandlung hat jeder Anspruch, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Oft unterstützt das Unternehmen die Vorsorge mit eigenen Beiträgen.
  • Eine private Rentenversicherung ist eine Möglichkeit der privaten Vorsorge fürs Alter. Verbraucherschützer halten dieses Produkt aber für nicht empfehlenswert. Eine Alternative kann ein ETF-Sparplan auf einen breit gestreuten Aktienindex sein.

3. Wann kann ich in Rente gehen - und wovon hängt das ab?

Wer in seinem Leben besonders lange gearbeitet hat, darf schon mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Die Regel ist das aber nicht.

Diese 3 Möglichkeiten sind voneinander zu unterscheiden:

1. Die Regelaltersrente

Sie ist der Normalfall. Die Regelaltersrente können fast alle bekommen, die in ihrem Leben gearbeitet oder Kinder erzogen haben, heißt es von der Deutsche Rentenversicherung (DRV). Fünf Jahre Mindestversicherungszeit genügen dafür bereits.

Die Regelaltersgrenze gibt an, ab welchem Alter Ihnen die volle Altersrente ohne Abschläge zusteht. Sie wird bis 2031 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Entscheidend ist das Geburtsjahr:

  • Wenn Sie vor 1947 geboren sind, können Sie ohne Kürzungen mit 65 Jahren in Rente gehen. Danach beginnt die stufenweise Erhöhung.
  • Sind Sie 1947 geboren, können Sie mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen. Die Grenze steigt zunächst in Monatsschritten.
  • Beim Geburtsjahr 1956 sind es somit 65 Jahre und 10 Monate.
  • Ab dem Jahr 1958 steigt die Grenze in 2-Monats-Schritten: Wer also 1960 geboren ist, kann nach 66 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen.
  • Für Versicherte des Jahrgangs 1964 und alle jüngeren Menschen ist dann die Grenze von 67 Jahren erreicht. Bis zu diesem Alter müssen sie arbeiten, um ihre Rente ohne Abschläge zu bekommen.

Das Renteneintrittsalter steigt allerdings nicht für alle Menschen auf 67 Jahre. Für Schwerbehinderte und langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute gibt es Ausnahmen.

2. Die Frührente ohne Abschläge

Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Das nennt sich Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Sie wird oft noch „Rente mit 63“ genannt. Allerdings können nur vor 1953 Geborene ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen - nicht aber Menschen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Wann Sie ohne Abschläge in Rente können, hängt vom Geburtsjahr ab:

  • Bis zum Jahrgang 1952 dürfen Sie mit 63 Jahren in Rente, ohne dass die monatlichen Zahlungen gekürzt werden.
  • Danach steigt die Altersgrenze in 2-Monats-Schritten. Wer somit 1958 geboren wurde, darf mit 64 Jahren abschlagsfrei in Rente.
  • Ab den Jahrgängen 1964 ist es dann mit 65 Jahren.

Tipp: Auch wenn Sie am liebsten schon mit 63 aus dem Job wollen, kann es sich lohnen, noch etwas durchzuhalten, rät die Autorin Isabell Pohlmann im „Finanztest“-Ratgeber „Meine Rente“. Wenn Sie zum Beispiel erst mit 64 auf 45 Versicherungsjahre kämen, vermeiden Sie die Abschläge der Rentenkasse von 0,3 Prozent pro Monat.

Wichtig: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten - auch nicht mit Abschlägen.

3. Die Frührente mit Abschlägen

Sie können sich dazu entscheiden, vor der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen, wenn sie auf eine Versicherungszeit von 35 Jahren kommen. Das nennt sich Altersrente für langjährig Versicherte.

In diesem Fall kürzt die Rentenkasse allerdings ihre Leistungen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, zieht sie 0,3 Prozent ab.

Das heißt: Sie können auch mit 63 in Rente gehen - haben aber finanzielle Einbußen. Wie hoch diese sind, hängt wieder vom Geburtsjahr ab:

  • Beim Geburtsjahr 1947 liegt der Rentenabschlag bei 7,2 Prozent. In den Jahrgängen danach steigt er immer weiter an.
  • Beim Jahrgang 1964 und jünger liegt der Abschlag dann bei den maximalen 14,4 Prozent. Die Rechnung: 0,3 Prozent pro Monat mal 48 Monate vorgezogene Rente, nämlich von 67 Jahre auf 63 Jahre.

Gut zu wissen: Die Kürzung der Rente können Sie durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Das lohnt sich laut DRV aber nicht immer. Lassen Sie sich am besten beraten.

Darüber hinaus gibt es noch folgende Ausnahmeregelungen:

  • Bei der Rente für schwerbehinderte Menschen können Sie je nach Jahrgang zwischen 63 und 65 Jahren abschlagsfrei in Rente.
  • Wenn sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen und dann in die Altersrente wechseln, ist die Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenbeginn früher. Sie steigt von 63 auf 65 Jahre, statt wie üblich von 65 auf 67 Jahre.
  • Bei den Hinterbliebenenrenten wird die Altersgrenze für die große Witwenrente laut DRV aufs 47. Lebensjahr erhöht, je nach Todesjahr.

Übrigens: Die meisten Menschen scheiden früher als mit 67 aus dem Berufsleben aus. Das tatsächliche Renteneintrittsalter in Deutschland lag im Jahr 2022 bei im Schnitt 64,4 Jahren.

4. Lohnt es sich, früher in Rente zu gehen?

Das ist eine individuelle Entscheidung. Ob Frührente mit Abschlägen oder ohne: Jeder muss die finanziellen Folgen für sich durchrechnen.

Eine vorzeitige Rente erfordert gründliche Planung und das Abwägen der finanziellen Situation. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn
Eine vorzeitige Rente erfordert gründliche Planung und das Abwägen der finanziellen Situation. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Die zentrale Frage lautet: Kann ich mir das leisten?

Die Stiftung Warentest zählt im Ratgeber „Meine Rente“ mehrere Aspekte auf, die Sie für die Beantwortung berücksichtigen sollten:

  • Gehen Sie früher in Rente, haben Sie monatlich weniger Geld zur Verfügung: Die Rentenzahlungen liegen wahrscheinlich unter dem letzten Gehalt, das Sie verdient haben.
  • Sie sammeln auf der einen Seite keine Rentenansprüche mehr und bekommen später weniger Geld, wenn Sie tatsächlich in Rente gehen. Auf der anderen Seite beziehen Sie natürlich früher Leistungen, was die Höhe der insgesamt auszahlten Leistungen erhöht.
  • Je nach Art der vorgezogenen Rente kommen noch die bereits dargestellten Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat zu.
  • Rechnen Sie durch, wie viel Geld Sie im Alter brauchen, um ihren Lebensstandard halten zu können. Manche Ausgaben fallen weg, etwa für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Andererseits wollen Sie vielleicht mehr reisen.
  • Wie steht es um Ihre Ersparnisse? Wie viel Geld steht zur Verfügung? Können Sie schon darauf zugreifen?
  • Haben Sie zusätzliche Einnahmen im Alter, etwa aus Vermietungen oder Dividenden, mit denen Sie regelmäßig rechnen können?
  • Klären Sie auch Alternativen zum vollständigen Ausstieg aus dem Job. Vielleicht kommt für Sie Altersteilzeit infrage.

5. Wie viel Rente bekomme ich?

Diese Frage dürfte für die meisten am interessantesten sein. Laut „Finanztest“ spielen dafür vor allem zwei Fragen eine Rolle:

  • Wie gut haben Sie im Berufsleben verdient?
  • Gehen Sie pünktlich oder früher als vom Gesetzgeber vorgesehen in Rente und müssen somit Abzüge in Kauf nehmen?

Die genaue Höhe Ihrer Altersrente können Sie mit der Rentenformel selbst bestimmen. Für die Höhe der monatlichen Rente werden dabei vier Faktoren miteinander multipliziert:

  • Entgeltpunkte
  • Zugangsfaktor
  • Rentenartfaktor
  • aktueller Rentenwert

Schauen wir uns nun an, wie sich jeder dieser Faktoren auswirkt.

Entgeltpunkte: Je mehr, desto höher die Rente

Diese Punkte bekommt jeder Versicherte für jedes Jahr, in dem er gearbeitet und in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat. Man erhält sie aber unter anderem auch während der Kindererziehung oder wenn man eine Zeit lang arbeitslos gewesen ist.

Wie viele Punkte man für ein Jahr bekommt, hängt vom Verhältnis des eigenen Einkommens zum Durchschnittseinkommen in dem Jahr ab:

  • Entspricht das Gehalt dem Durchschnitt, gibt es einen Punkt.
  • Liegt es darunter, gibt es entsprechend weniger als einen Punkt.
  • Ist es beispielsweise exakt doppelt so hoch wie der Durchschnitt, bekommt man genau zwei Punkte gutgeschrieben.

Merksatz: Je mehr Sie verdienen, umso mehr Punkte bekommen Sie.

Gut zu wissen: In Ostdeutschland werden die Entgeltpunkte noch bis 2025 mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert.

Zugangsfaktor: Früher in Rente oder nicht?

  • Arbeiten Sie bis zur Regelsaltersgrenze, beträgt der Faktor 1,0.
  • Gehen Sie früher in Rente, ohne in die Rente für besonders langjährig Versicherte zu fallen, sinkt der Faktor um 0,3 pro Monat.
  • Arbeiten Sie länger, erhöht sich der Faktor für jeden extra Monat um 0,5 Prozent. Ein Jahr bringt also 6 Prozent mehr - macht 1,06.

Rentenartfaktor: Um welche Rente handelt es sich?

Bei der Altersrente liegt der Faktor immer bei 1,0. Das gleiche gilt im übrigen auch für die Erwerbsminderungsrente.

Der aktuelle Rentenwert: Was bringt jeder Punkt?

Um diesen Wert geht es, wenn von einer Rentenerhöhung die Rede ist. Denn jeder Entgeltpunkt bringt einen bestimmten Betrag.

Ab dem 21. Juli 2023 bekommen Rentnerinnen und Rentner in West- und Ostdeutschland einheitlich 37,60 Euro pro Punkt. Bislang waren die Werte für Westen und Osten unterschiedlich.

Schauen wir uns nun eine Beispielrechnung an:

Angenommen, Sie haben als Westdeutscher in Ihren Versicherungsjahren 50 Entgeltpunkte gesammelt und gehen zum 1. Januar 2024 ein Jahr vor der Regelaltersgrenze in Rente. Dann lautet die Rechnung wie folgt:

  • 50 Entgeltpunkte mal
  • Zugangsfaktor 0,964 (1 minus 12 mal 0,3) mal
  • Rentenfaktor 1 mal
  • Rentenwert 37,60 Euro

Ergebnis: Ihnen stehen monatlich 1812,32 Euro brutto zu.

Ganz wichtig: Dabei handelt es sich nicht um die Summe, mit der Sie im Alter monatlich rechnen können! Sie müssen nämlich auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Außerdem müssen immer mehr Rentnerinnen und Rentner Steuern zahlen.

Wenn Sie noch mitten im Berufsleben stehen, können Sie letztlich nicht genau sagen, wie hoch Ihre Rente einmal sein wird. Sie wissen ja noch nicht, wie viele Entgeltpunkte noch hinzukommen. Und auch die genauen Rentenwerte der Zukunft sind unbekannt.

Ab dem 27. Lebensjahr und nach fünf Beitragsjahren verschickt die Rentenversicherung einmal pro Jahr eine Renteninformation. Darin finden sich unter anderem Ihre bisherigen Entgeltpunkte und die Höhe der Rente, wenn Sie so weiter verdienen wie bisher.

6. Was sind rentenrechtliche Zeiten?

Als Beitragszeiten gelten laut DRV alle Monate, für die Pflichtbeiträge oder auch freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden - oder diese als gezahlt gelten.

Dazu zählen auch Kindererziehungszeiten. Während dieser Zeiten zahlt der Staat die Beiträge in die Rentenversicherung ein. Die Höhe orientiert sich am Durchschnittseinkommen im jeweiligen Jahr. Dieses Modell wird oft auch als „Mütterrente“ bezeichnet.

Für jedes Kind, das nach 1992 geboren wurde, werden bis zu drei Jahre an Kindererziehungszeiten angerechnet. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden bis zu zwei Jahre und 6 Monate angerechnet.

Während der Kindererziehungszeiten werden Eltern Entgeltpunkte in der Rentenversicherung gutgeschrieben. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn
Während der Kindererziehungszeiten werden Eltern Entgeltpunkte in der Rentenversicherung gutgeschrieben. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Auch Phasen, in denen Versicherte Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Unterhaltsgeld bezogen haben, zählen dazu. In diesen Fällen zahlt der Sozialträger der Leistung - etwa die Arbeitsagentur oder die Krankenkasse - die Pflichtbeiträge an die Rentenkasse.

Wichtig: Die Erziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen. Sonst zählen sie nicht für die eigene Rentenberechnung.

Darüber hinaus erhalten Eltern unabhängig vom Geburtsjahr ihres Kindes maximal 10 Jahre Berücksichtigungszeiten angerechnet.

In beitragsfreien Zeiten werden zwar keine Beiträge gezahlt. Sie werden aber der DRV zufolge bei der Prüfung des Rentenanspruchs und der Rentenberechnung berücksichtigt. Hauptsächlich handelt es sich hierbei um Ersatz-, Anrechnungs- und Zurechnungszeiten.

„Sie füllen Lücken in der Erwerbsbiografie und sorgen dafür, dass die Rente nicht niedriger ausfällt“, erklärt Silke Pottin von der DRV.

  • Anrechnungszeiten: Dazu zählen Zeiten, in denen Sie wegen einer Krankheit arbeitsunfähig oder wegen Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit nicht versichert waren. Oder wenn Sie nach dem 17. Lebensjahr eine Schule, Fachhochschule oder Hochschule besucht haben. Für die Wartezeit von 35 Jahren zählen diese Zeiten mit.
  • Zurechnungszeiten: Sie werden bei Erwerbungsminderung oder dem Tod des Ehepartners angerechnet - vom Eintritt der Erwerbsminderung oder des Todesfalls bis zum Alter von 65 Jahren und 8 Monaten, wie es von der DRV heißt. Das gilt auch bei Erziehungsrenten. Von 2019 bis 2031 wird die Zurechnungszeit schrittweise bis 67 verlängert. Das erhöht die Rente, auch wenn man nicht bis dahin gearbeitet hat.
  • Ersatzzeiten: In diesen Zeiten haben Versicherte keine Beiträge gezahlt, weil sie daran gehindert wurden - etwa durch Flucht, politische Haft in der DDR, Kriegsgefangenschaft und NS-Verfolgung. Auch diese Zeiten zählen für die Wartezeit und Rentenberechnung.

Darüber hinaus gibt es beitragsgeminderte Zeiten. Das sind laut DRV Monate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit einer Anrechnungszeit, Zurechnungszeit oder Ersatzzeit belegt sind.

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn im gleichen Monat eine beitragspflichtige Beschäftigung endet und ein Studium beginnt.

7. Welche Daten hat die Rentenversicherung über mich?

Die Rentenversicherung speichert die Daten in einem persönlichen Versicherungskonto. Jeder Versicherte hat eine persönliche Sozialversicherungsnummer. Sie wird automatisch vergeben, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird.

Folgende Daten sind laut DRV gespeichert:

  • Name, Adresse und Geburtsdatum
  • alle bekannten rentenrechtlichen Zeiten
  • alle Beiträge, die vom Arbeitgeber eingezahlt werden

Krankenkassen und die Agentur für Arbeit melden Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit eigenständig.

Von der Erziehung eines Kindes, einer Schulausbildung oder einem Studium weiß der Rentenversicherungsträger aber in der Regel nichts. Für die Anerkennung dieser Zeiten müssen Sie selbst tätig werden und sich melden.

Wenn die Unterlagen nicht vollständig sind, können sie durch eine sogenannte Kontenklärung auf den aktuellen Stand gebracht werden.

8. Welche Folgen haben Versicherungslücken für die Rente?

Versicherungslücken können Rente kosten. Und sie können einen früheren Rentenbeginn verhindern. Lücken können zum Beispiel entstehen, wenn ...

  • ... keine Beschäftigung ausgeübt wurde und auch keine Leistungen durch die Agentur für Arbeit geflossen sind.
  • ... für frühere Studienzeiten keine Unterlagen bei der Rentenversicherung eingereicht wurden.

Tipp: Versicherte können selbst Unterlagen zur Ergänzung ihres Versicherungskontos einreichen - unabhängig von einer Kontenklärung durch die Rentenversicherung. Liegt eine Lücke vor, können sie auch freiwillig Beiträge einzahlen, um diese zu schließen.

9. Wie und wann kann ich Rente beantragen?

Die Rente bekommen Sie nicht automatisch, nur weil Sie das Rentenalter erreicht haben. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur auf Antrag, so die DRV.

Empfehlung: Damit das Geld rechtzeitig auf Ihrem Konto ist, sollten Sie den Antrag spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen, rät die Stiftung Warentest.

Keine Sorge: Wenn die Bearbeitung länger dauert, wird rückwirkend für den Zeitraum ab Rentenbeginn gezahlt. Beantragen Sie die Rente aber erst, nachdem Sie das Rentenalter erreicht haben, wird auch erst ab dem Antragszeitpunkt gezahlt.

Empfehlenswert ist, sich spätestens ein Jahr vor Rentenbeginn mit dem Thema zu befassen. Dann haben Sie Zeit, um zu prüfen, ob alle Zeiten des Erwerbslebens auf dem Rentenkonto richtig verbucht sind. Das geht aus Ihrer Renteninformation und -auskunft hervor.

Tipp: Wenn der Versicherungsverlauf nicht vollständig ist, können Sie ein Kontenklärungsverfahren beantragen. Das dauert einige Monate.

Das offizielle Antragsformular (R0100) für die Rente bekommen Sie bei den Beratungsstellen der Rentenversicherung. Sie können den Antrag auch online auf der Webseite der Rentenversicherung ausfüllen.

Folgenden Informationen brauchen Sie laut DRV für den Antrag:

  • Versicherungsnummer
  • Kontonummer (IBAN)
  • Nachweis über die Krankenversicherung
  • Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
  • eventuell Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid
  • eventuell letzter Behördenbescheid über Sozialleistungen
  • Versicherungsunterlagen für noch fehlende Zeiten
  • aktueller Versicherungsverlauf (sofern vorhanden)
  • Geburtsnachweis (sofern nicht schon vorliegend)

Ist Ihre Rente bewilligt, erhalten Sie einen Rentenbescheid.

Prüfen Sie diesen gründlich. Fallen Ihnen Fehler auf, können Sie formlos Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie einen Monat Zeit. Wenn Sie im Ausland leben, sind es drei Monate.

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