24-Jähriger verurteilt Ladendieb von der Polizei vorgeführt
Der Platz auf der Anklagebank blieb am Mittwoch im Amtsgericht Aurich zunächst leer. Ein 24-Jähriger war wegen Diebstahls angeklagt. Die Polizei klärte die Angelegenheit.
Aurich - Die Verhandlung begann mit 70-minütiger Verspätung – und dauerte nur rund zehn Minuten. Wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall hat das Amtsgericht Aurich am Mittwoch einen 24-jährigen Auricher zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte im Juni im E-Center Coordes in Aurich fünf Flaschen Wodka und Whiskey im Gesamtwert von 112 Euro gestohlen.
Die Prozessbeteiligten mussten sich zunächst in Geduld üben. Der Angeklagte war trotz Vorladung nicht zum Termin im Gerichtsgebäude am Schlossplatz erschienen. Strafrichter Hartmann schickte die Polizei los. Die Beamten spürten den 24-Jährigen bei dessen Eltern auf und führten ihn im Gerichtssaal vor. „Ich wusste nichts von dem Termin“, behauptete der Mann. Der Richter verwies auf die Postzustellungsurkunde. Der Angeklagte will den Brief nie erhalten haben. Als Anschrift hatte er den Tagesaufenthalt für Obdachlose am Georgswall angegeben.
Von Überwachungskamera gefilmt
Die Beweisaufnahme war schnell erledigt. Die Tat war von einer Überwachungskamera festgehalten worden. Der Angeklagte räumte den Diebstahl unumwunden ein. Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten und eine Auflage von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Erst zwei Monate vor der Tat war der 24-Jährige, der fünffach vorbestraft ist, wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Trotz der hohen Rückfallgeschwindigkeit plädierte der Staatsanwalt dafür, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen.
Richter Hartmann blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag der Anklagebehörde. Er verhängte vier Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem muss der Mann, der das Urteil grinsend entgegennahm, 50 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Strafmildernd wirkte sich das Geständnis aus. Außerdem hatte er die erbeuteten Schnapsflaschen zurückgegeben.
Zulasten des Angeklagten wertete der Richter die hohe Rückfallgeschwindigkeit. Bislang war der 24-Jährige stets zu Geldstrafen verurteilt worden, diesmal das erste Mal zu einer Freiheitsstrafe. „Sie sollten das als Warnung ansehen“, gab der Richter ihm mit auf den Weg. Sollte der Angeklagte sich während der Bewährungszeit von drei Jahren erneut etwas zuschulden kommen lassen oder die Sozialstunden nicht ableisten, müsse er die Strafe absitzen.