ABC der Führerscheinklassen Gas geben mit 15 Jahren

| 22.11.2023 08:28 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Früher gab es den „grauen Lappen“, dann folgte der rosa Führerschein – heute besitzt die Fahrerlaubnis nur noch die Größe einer Scheckkarte. Verändert haben sich im Laufe der Zeit auch die einzelnen Fahrzeugklassen. Foto: Pixabay
Früher gab es den „grauen Lappen“, dann folgte der rosa Führerschein – heute besitzt die Fahrerlaubnis nur noch die Größe einer Scheckkarte. Verändert haben sich im Laufe der Zeit auch die einzelnen Fahrzeugklassen. Foto: Pixabay
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Schon als Teenager ist der Einstieg in den motorisierten Straßenverkehr möglich.

Ostfriesland - A2, BE, C1, DE, L, T – was wie das Chiffre einer Geheimsprache klingt, beschreibt in der Automobilwelt verschiedene Führerscheinklassen: Ob Motorrad, Auto, Trecker oder Lkw, für jeden Typ gibt es laut Straßenverkehrsordnung eine eigene Fahrerlaubnis.

Klasse A: von Mopeds

zu großen Maschinen

Unter den Buchstaben A fällt alles, was motorisiert auf zwei Rädern unterwegs ist. Viele Jugendliche starten im Alter von 15 Jahren mit dem Führerschein AM, mit dem sie „leichte Krafträder“ innerhalb Deutschlands fahren dürfen. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 45 km/h.

Wer ab 16 Jahren auf größere Maschinen mit einem Hubraum bis 125 ccm umsteigen möchte, benötigt die Führerscheinklasse A1. Der Schein A2 kann mit 18 Jahren abgelegt werden und schließt Zweiräder ein, deren Motorleistung 35 kW nicht übersteigt.

Mit dem großen Motorrad-Schein A sind der Leistung der Maschine keine Grenzen mehr gesetzt. „Das Mindestalter für den Direkteinstieg liegt allerdings bei 24 Jahren“, erklärt Jörg Luikenga, Leiter der TÜV Nord-Station in Leer. Wer früher auf eine größere Maschine umsteigen möchte, benötigt Klasse A2. „Wer diese schon mindestens zwei Jahre lang besitzt, muss lediglich eine praktische Prüfung ablegen“, sagt Jörg Luikenga.

Klasse B: der „normale“

Pkw-Führerschein

Für viele Jugendliche beginnt der Traum vom (begleitenden) Autofahren bereits mit 17 Jahren. Die Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge, die nicht schwerer als 3,5 Tonnen sind und Platz für bis zu neun Personen bieten – inklusive Fahrer.

Wer einen Hänger ankoppeln möchte, der ein Maximalgewicht von 750 Kilo übersteigt, braucht die Klasse BE. Liegt das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger zwischen 3,5 und maximal 4,25 Tonnen, ist ein Führerschein der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 erforderlich.

Klassen L und T:

Zugmaschinen

Die Lizenz zum Traktorfahren ist bereits für Jugendliche mit 16 Jahren zu bekommen. Beide Klassen umfassen Fahrzeuge, die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. „Ist man nur ab und zu im Einsatz, reicht der Führerschein der Klasse L aus. Mit diesem lassen sich Zugmaschinen mit maximal 40 km/h und Anhängern bis zu 25 km/h steuern“, erläutert Jörg Luikenga. Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen sowie Flurförderzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h dürfen von Inhabern dieser beiden Führerscheinklassen bedient werden.

Wer hingegen langfristig mit diesen Maschinen arbeitet, sollte direkt den T-Führerschein ablegen. Zwar darf man bis zum 18. Lebensjahr nur Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h steuern. Aber dieser T-Schein schließt nicht nur die Klasse L mit ein, sondern erlaubt außerdem das Fahren von Zugfahrzeugen, die für eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (inklusive Anhänger) zugelassen sind sowie außerdem für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.

Klasse D: auf zur

Bushaltestelle

Wer in das Reisegeschäft oder den öffentlichen Nahverkehr einsteigen möchte, braucht einen Führerschein der Klasse D. Für Busse, die maximal 16 Fahrgäste befördern können und nicht länger als acht Meter sind, reicht die Klasse D1 aus. Die Prüfung kann mit 21 Jahren abgelegt werden. Wer große Busse oder Doppeldecker fahren möchte, braucht den großen Busführerschein. Wer Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 Kilo ankoppelt, braucht zudem die Klasse D1E oder DE.

Die Klasse D kann erst im Alter von 24 Jahren erworben werden. Voraussetzung ist der Besitz des Pkw-Führerscheins sowie eine erfolgreiche verkehrsmedizinische Untersuchung. Die Klasse D gilt nur für fünf Jahre. Danach muss ein weiteres verkehrsmedizinisches Gutachten ausgestellt werden.

Für Auszubildende gibt es bezüglich des Mindestalters Ausnahmen.

Klasse C: Die Welt der

Schwergewichtler

Der „kleine“ Lkw-Führerschein C1 kann bereits mit 18 Jahren abgelegt werden und umfasst Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen.

Die Klasse C schließt alle Lastkraftwagen ab 3,5 Tonnen ein. Das Mindestalter liegt hier bei 21 Jahren. Auch für diese beiden Führerscheine muss eine verkehrsmedizinische Untersuchung absolviert und nach fünf Jahren erneuert werden. Pflicht ist zudem der Besitz der Führerschein-Klasse B.

Für den zusätzlichen Einsatz von Anhänger oder Sattelhänger mit einem Maximalgewicht über 750 kg wird die Klasse C1E oder CE benötigt.