Hamburg Darum müssen Bürgergeld-Empfänger bald selbst für ihren Kabelanschluss zahlen

Eva Dorothée Schmid
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Von Eva Dorothée Schmid
| 03.01.2024 11:01 Uhr | 1 Kommentar
Alle Bürgergeld-Empfänger müssen spätestens ab 1. Juli 2024 ihren Kabelanschluss selbst bezahlen. Foto: dpa/Britta Pedersen
Alle Bürgergeld-Empfänger müssen spätestens ab 1. Juli 2024 ihren Kabelanschluss selbst bezahlen. Foto: dpa/Britta Pedersen
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Bisher bekamen Bürgergeld-Empfänger den Kabelanschluss vom Jobcenter bezahlt, wenn er über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet wurde. Dies war sehr häufig der Fall. Doch ab 1. Juli 2024 ist das nicht mehr möglich.

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