Hamburg Gewalt gegen Frauen als Asylgrund: Was heißt das für Migration in Deutschland?
Frauen, die von Gewalt betroffen sind, können als Flüchtlinge anerkannt werden. Foto: imago images/MiS
Drohen Frauen in ihren Heimatländern Gewalt, Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung, können sie als Flüchtlinge anerkannt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Der Einfluss auf Asylverfahren dürfte allerdings begrenzt sein.
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