Hamburg Weiberfastnacht: Darf ich um 11.11 Uhr in den Feierabend gehen?

Karolin Nemitz
|
Von Karolin Nemitz
| 07.02.2024 17:00 Uhr | 0 Kommentare
Für die Jecken beginnt am Donnerstag die heiße Phase fünfte Jahreszeit. Foto: dpa/Rolf Vennenbernd
Für die Jecken beginnt am Donnerstag die heiße Phase fünfte Jahreszeit. Foto: dpa/Rolf Vennenbernd
Artikel teilen:

Am Donnerstag um 11.11 Uhr beginnen die närrischen Tage in den Karnevalshochburgen. Haben Arbeitnehmer das Recht, verfrüht Feierabend zu machen?

Lesedauer des Artikels: ca. 1 Minute
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit OZ+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
jetzt weiterlesen
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden