Ausbildung schafft Perspektiven: „Der Berufsabschluss ist eine Jobgarantie“
Nach Angaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer können Unternehmen 1,8 Millionen Arbeitsplätze längerfristig nicht besetzen.
Ostfriesland - Bis zum Herbst vergangenen Jahres haben bundesweit fast 490.000 Jugendliche eine betriebliche Ausbildung begonnen. Alleine in den Bereichen Industrie und Handwerk konnten insgesamt 278.000 Lehrstellen besetzt werden.
Nach Angaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) waren das 4,5 Prozent oder 12.000 Neuverträge mehr als 2022. Allerdings ist das vor der Corona-Pandemie bestehende Niveau noch immer nicht wieder erreicht worden.
Viele Unternehmen bieten Jugendlichen in der Ausbildung zudem attraktive Zusatzangebote wie Auslandsaufenthalte oder weitere Qualifikationen, berichtet der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer. „Darüber hinaus geben rund 80 Prozent der Betriebe auch leistungsschwächeren Jugendlichen Ausbildungschancen und unterstützen sie ganz konkret, etwa durch Nachhilfe oder Mentoringprogramme.“
Übrigens: Jugendliche und junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen und nicht mehr bei den Eltern wohnen, können bei der Bundesagentur für Arbeit Zuschüsse beantragen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe.
Dieses Förderprogramm wurde eingeführt, um Azubis zu entlasten, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen (können) und dadurch zusätzliche Kosten – unter anderem durch Miete, Nebenkosten und Autonutzung – entstehen. Die Behörde gewährt die Beihilfe allen Lehrlingen, deren Ausbildungsbetrieb zu weit von den Eltern entfernt ist, um zuhause wohnen zu bleiben.
Teilnehmer berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen, die sich unter anderem auf einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss vorbereiten, können die Beihilfe gleichfalls in Anspruch nehmen. Auch Absolventen einer sogenannten ausbildungsvorbereitenden Phase zur assistierten Ausbildung wird laut Arbeitsagentur gefördert.
Wie hoch die Beihilfe am Ende ausfällt, hängt zunächst einmal von der Ausbildungsvergütung ab. Das Einkommen der Eltern wird hingegen nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das gilt auch für das Lohngefüge von Lebensgefährten oder Ehepartnern.
Weitere Informationen zur Förderung und einen kostenlosen Beihilfe-Rechner gibt es unter https://babrechner.arbeitsagentur.de