Landkreis Leer informiert Strauchschnitt ist ab März nicht mehr erlaubt
Bis zum 29. Februar 2024 dürfen Bäume und Hecken beschnitten werden. Ab dem 4. März werden die im Garten angefallenen Sträucher und Äste im Landkreis Leer kostenlos abgeholt. Das sind die Termine.
Landkreis Leer - Gehölze und Sträucher werden im Frühjahr wieder ein wichtiger Lebensraum für wildlebende Tiere. Sie suchen darin Schutz und ziehen dort ihre Jungen auf. Aus dem Grund ist ein Strauchschnitt nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar (dieses Jahr bis zum 29. Februar) eines jeden Jahres erlaubt. Darauf weist der Landkreis Leer in einer Mitteilung hin. „Somit ist auch dieses Jahr ab dem 1. März ein Gehölz- und Strauchschnitt grundsätzlich nicht mehr zulässig“, heißt es.
Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt, wie beispielsweise der Rückschnitt des jährlichen Zuwachses an Hecken und das Ausdünnen von Obstbäumen, ist zulässig, so der Landkreis.
Das sind die Abholtermine im Landkreis Leer
Der bis dahin angefallene Baum- und Strauchschnitt wird auch in diesem Jahr im Kreisgebiet kostenlos abgeholt. Die Termine sind vom 4. bis 8. März in Leer (separat am Tag der Hausmüllabfuhr), am 4. März in den Gemeinden Jemgum und Bunde (Dollart, Bunderhee teilweise Deichstraße, Heesterweg, Molkereistraße), in der Gemeinde Bunde (Bunde, Bunderhee, Boen, Wymeer) am 5. März, in der Stadt Weener vom 6. bis 8. März, in der Gemeinde Hesel am 11. März, in der Gemeinde Uplengen am 12. März, in der Gemeinde Moormerland vom 13. bis 15. März, in der Gemeinde Rhauderfehn am 18. März, in der Gemeinde Ostrhauderfehn am 19. März, in der nördlichen Gemeinde Westoverledingen am 20. März, in der südlichen Gemeinde Westoverledingen am 21. März, in der Samtgemeinde Jümme am 22. März und auf der Insel Borkum vom 4. bis 8. März (separat am Tag der Hausmüllabfuhr).
Um Abfuhrprobleme zu vermeiden, sind die gebündelten Sträucher und Äste gut sichtbar am Abfuhrtag bis 6 Uhr so am Straßenrand hinzulegen, dass der öffentliche Verkehr nicht behindert wird. Es werden nur gebündelte Sträucher und Äste (max. 15 cm Durchmesser) mit einer maximalen Länge von zwei Metern mitgenommen. Jedes Bündel darf nicht mehr als 50 Kilogramm wiegen. Baumstubben, Gartenabfälle in Säcken sowie zu dicke Baumstämme werden nicht mitgenommen. Von der Abfuhr ausgeschlossen ist Strauchschnitt aus Gartenbaubetrieben, Baumschulen und von gewerblich genutzten Grundstücken. Wichtig ist nach Angaben des Landkreises, zum Bündeln des Materials nur Stroh- oder Bastband (kein Kunststoff) zu verwenden. Im Kompostwerk in Breinermoor wird das Strauchgut zusammen mit den Grünabfällen aus der Sackabfuhr zu „Leeraner Kompost“ verwertet. Die genauen Termine für die einzelnen Ortschaften sind auch auf der Webseite des Abfallwirtschaftsbetriebs einsehbar. Für weitere Auskünfte stehen die Abfallberatung unter der kostenlosen Servicenummer 08 00/9252423 sowie die Mitarbeiter im Kompostwerk Breinermoor (Tel. 04955/928617) zur Verfügung.