Osnabrück  Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück: Wo fängt sexuelle Belästigung an und was ist strafbar?

NOZ-Autorengemeinschaft, Hannah Baumann
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Von NOZ-Autorengemeinschaft, Hannah Baumann
| 08.03.2024 09:30 Uhr | 0 Kommentare
Strafanzeige bei sexueller Belästigung: Das Stellen einer Anzeige kostet Mut, doch die Polizei Osnabrück rät Opfern dazu. Foto: Michael Gründel
Strafanzeige bei sexueller Belästigung: Das Stellen einer Anzeige kostet Mut, doch die Polizei Osnabrück rät Opfern dazu. Foto: Michael Gründel
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Wer eine andere Person sexuell belästigt, dem droht eine schwere Strafe. Wann ein Übergriff strafbar ist und was eigentlich sexuelle Belästigung bedeutet, erklären Maike Ahlrichs von der Polizei Osnabrück und Oberstaatsanwalt Alexander Retemeyer.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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