E-Bike-Leasing Wenn der Chef zum Fahrradhändler wird
Immer mehr Firmen bieten Diensträder für Beschäftigte an. Aber wie funktioniert das System eigentlich?
Ostfriesland - In Deutschland gab es im vergangenen Jahr so viele Fahrräder wie noch nie: Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik ist der Bestand auf rund 84 Millionen gestiegen. Der Absatz von E-Bikes lag dabei erstmals über den Verkaufszahlen herkömmlicher Drahtesel. Viele Arbeitgeber haben den Trend aufgegriffen und bieten Beschäftigten entsprechende Leasing-Möglichkeiten an.
„Steuerlich muss man zwischen zwei Varianten unterscheiden“, erläutert Tobias Gerauer von der bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten diese sogenannten Jobräder nämlich entweder als Gehaltsextra oder aber im Rahmen einer Entgeltumwandlung anbieten. Eines haben beide Versionen gemeinsam: Sie beziehen sich auf Räder ohne oder mit Elektromotor (bis maximal 25 km/h).
Gehalts-Extra: Bei diesem Modell bleibt das Dienstrad im Besitz der Firma und wird vom Arbeitgeber unentgeltlich und zusätzlich zum regulären Gehalt zur Verfügung gestellt. Damit das Angebot für Beschäftigte tatsächlich steuerfrei bleibt, muss das Unternehmen die kompletten Leasingraten und alle Kosten für Inspektionen übernehmen.
Vorteil für Mitarbeiter: Es fallen keine Werkstattkosten und Leasingraten an, Steuern müssen nicht bezahlt werden. Zudem darf das Rad auch in der Freizeit steuerfrei genutzt werden.
Vorteil für Firmen: Es werden Lohnnebenkosten eingespart, die Leasing- und Versicherungsraten sowie Inspektionskosten können zudem als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Wird das Bike gekauft, kann es über einen Zeitraum von sieben Jahren abgeschrieben werden.
Entgeltumwandlung: Diese Variante ist weit verbreitet und für Arbeitnehmer inzwischen deutlich attraktiver geworden. Denn zwar muss der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung des Bikes – wie bei einem Dienstwagen – mit 1,0 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden, doch als Bemessungsgrundlage wird nur noch ein Viertel des Listenpreises herangezogen. Eine entsprechende Sonderregelung gilt seit dem 1. Januar 2020. Zuvor war steuerrechtlich der volle Preis relevant. „Das bedeutet eine Steuerersparnis von 75 Prozent“, betont Lohi-Vorstandsmitglied.
So funktioniert’s: Die monatliche Leasingrate behält der Arbeitgeber ein. Der Betrag wird vom Bruttolohn abgezogen wird. Vorteil für das Unternehmen: Für Leasingraten fallen weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an. Vorteil für Arbeitnehmer: Das zu versteuernde Einkommen sinkt um die Höhe der Leasingraten.
Nach dem Leasing: In der Regel laufen Verträge über 36 Monate. Danach besteht die Möglichkeit, das Jobrad privat zu übernehmen – und zwar oftmals zu einem lukrativen Kurs. Ein Restwert von zehn Prozent des ursprünglichen Listenpreises ist keine Seltenheit.
Hier kommen die Finanzbehörden noch einmal ins Spiel, denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Restwert eines drei Jahre alten E-Bikes mit 40 Prozent des Neupreises zu veranschlagen ist. Kann ein Arbeitnehmer das Leasing-Rad tatsächlich für ein Zehntel des Neupreises kaufen, muss er die übrigen 30 Prozent als geldwerten Vorteil versteuern – oft bleibt die Offerte trotzdem ein Schnäppchen.