Finanzhilfe bei Sanierung: Staat zahlt für den Austausch alter Heizungen
Neue Förderprogramme der KfW entlasten Eigentümer von Bestandsimmobilien. Hier gibt es alle Möglichkeiten im Überblick.
Ostfriesland - „458“ - wer seine Öl- oder Gasheizung durch eine klimafreundliche Lösung ersetzen möchte, für den kann diese Zahl bares Geld bedeuten. Sie steht für das KfW-Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen“, mit dem der Staat den Heizungstausch unterstützt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die ein bestehendes, selbst bewohntes Einfamilienhaus in Deutschland besitzen.
Der Heizungstausch bietet einen Ausweg aus der Preisspirale von steigenden Energiekosten und CO2-Steuern. „Zusätzlich profitieren Eigentümer von einem besseren Wohnklima und der Wertsteigerung ihrer Immobilie“, sagt Verena Quast von der Landesbausparkasse Süd.
Was wird genau gefördert?
Den Zuschuss der KfW gibt es für den Einbau von Heizanlagen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Dazu zählen vor allem Wärmepumpen, aber auch solarthermische Anlagen, Biomasse-, Brennstoffzellen- und wasserstofffähige Heizungen. Ebenfalls gefördert werden der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt, die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienzexperten sowie die akustische Fachplanung.
Wie setzt sich die Förderung zusammen?
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, weitere Komponenten können hinzukommen: Selbstnutzende Eigentümer erhalten einen sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, wenn sie eine funktionstüchtige und sehr emissionsintensive alte Heizung austauschen. Ab 2029 wird dieser Bonus allerdings stufenweise sinken. Menschen, die im eigenen Haus wohnen, können außerdem einen Einkommensbonus von 30 Prozent erhalten, wenn ihr durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht überschritten hat. Weitere 5 Prozent Effizienzbonus gibt es für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder das Erdreich nutzen. Insgesamt kann die Förderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzer bis zu 70 Prozent betragen. Werden verschiedene Boni kombiniert, ist der Fördersatz auf diesen Wert gedeckelt.
Wie viel wird maximal bezuschusst?
Die förderfähigen Kosten für ein Einfamilienhaus sind auf 30.000 Euro begrenzt. Maximal ist also ein Bonus von 21.000 Euro möglich. Für emissionsarme Biomasseheizungen gilt eine Sonderregelung: Hier wird pauschal ein Zuschuss in Höhe von 2500 Euro gewährt.
Welche Gebäude fallen unter die Förderung?
Der Heizungstausch ist förderfähig, wenn es sich um ein bestehendes Gebäude handelt, dessen Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Das gilt bisher für Privateigentümer, die ihr Einfamilienhaus selbst nutzen. Voraussichtlich im Mai tritt eine weitere Regelung in Kraft, so dass auch die Besitzer von Mehrfamilienhäusern antragsberechtigt sind. Und auch Wohnungseigentümergemeinschaften können mit Zuschüssen rechnen, sofern Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum geplant sind. Von August an können Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen, wenn Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden, ebenfalls einen Antrag stellen.
Gibt es weitere Förderprogramme?
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, neben dem Heizungstausch die Wärmeverluste über Fassade, Fenster, Kellerdecke und Dach zu verringern. Für einzelne Sanierungsmaßnahmen werden weitere Zuschüsse bewilligt – etwa für die Dämmung der Gebäudehülle, für moderne Anlagentechnik sowie für die Heizungsoptimierung. Der Bonus beträgt maximal 20 Prozent: Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent, weitere 5 Prozent Bonus gibt es, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Maximal werden Investitionskosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Ohne Sanierungsplan kann maximal mit einem Zuschuss von 30.000 Euro gerechnet werden.
Alternative der KfW: Günstiges Darlehen
Neu ist ein ergänzendes Kreditangebot der KfW-Bank von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen. Dieses zinsgünstige Darlehen können private Selbstnutzer in Anspruch nehmen, die ein zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro aufweisen.
Alternative der LBS: Bausparvertrag
Auch die Landesbausparkassen unterstützen die energetische Sanierung. „Bei uns gibt es zinsvergünstigte Kredite, die speziell auf die Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen zugeschnitten sind“, erklärt Christian Schröder von der LBS Nord-West. Außerdem werden Darlehen bis 50.000 Euro für die Renovierung und Sanierung mit Abschluss eines neuen Bausparvertrags vorfinanziert. Wichtig für Eigentümer: Die LBS verzichtet in diesem Fall auf die Absicherung im Grundbuch.
In sechs Schritten zum Zuschuss:
1. Zunächst muss durch einen Fachbetrieb oder durch einen Energieeffizienzberater die sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt werden. 2. Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen (Ausnahmeregelung: Fällt der Heizungstausch in die Zeit zwischen 29. Dezember 2023 und 31. August 2024, kann der Förderantrag spätestens bis zum 30. November 2024 nachgereicht werden). 3. Im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und Zuschuss beantragen. 4. Nach Erhalt der Förder-Zusage durch die KfW-Bank kann das Vorhaben durchgeführt werden. 5. Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme entweder durch ein Fachunternehmen oder von einem Energieeffizienzexperten bestätigen lassen. 6. Nachweise online bei der KfW einreichen und Auszahlung beantragen.