Osnabrück Wie der Staat Familien unterstützt und was sich beim Elterngeld ändert

Sigrun an der Heiden
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Von Sigrun an der Heiden
| 03.06.2024 20:00 Uhr | 0 Kommentare
Berufstätige Mütter genießen sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt einen besonderen Schutz. Beschäftigte dürfen in dieser Zeit nicht arbeiten und nicht gekündigt werden. Foto: Unsplash/sofatutor
Berufstätige Mütter genießen sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt einen besonderen Schutz. Beschäftigte dürfen in dieser Zeit nicht arbeiten und nicht gekündigt werden. Foto: Unsplash/sofatutor
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