Hamburg  Witwenrente richtig berechnen: Was Hinterbliebenen tatsächlich zusteht

Maria Lentz
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Von Maria Lentz
| 07.06.2024 10:45 Uhr | 0 Kommentare
Egal ob Witwer oder Witwe: Stirbt der Ehepartner, steht Ihnen eine Hinterbliebenenrente zu. Haben Sie Kinder, fällt die Summe unter bestimmten Bedingungen höher aus. Foto: imago/Frank Sorge
Egal ob Witwer oder Witwe: Stirbt der Ehepartner, steht Ihnen eine Hinterbliebenenrente zu. Haben Sie Kinder, fällt die Summe unter bestimmten Bedingungen höher aus. Foto: imago/Frank Sorge
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Wenn der Partner oder die Partnerin gestorben ist, steht den Hinterbliebenen meist eine Rente zu. Wie hoch diese ausfällt ist allerdings von verschiedenen Faktoren abhängig. Was die Voraussetzungen für die Witwenrente sind und wie sie richtig berechnet wird.

Lesedauer des Artikels: ca. 5 Minuten
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