Landkreis kündigt Beschwerde an Verwaltungsgericht Oldenburg stoppt geplanten Wolfsabschuss
Der vom Landkreis Aurich mit einer Sondergenehmigung zum sofortigen Abschuss freigegebene Wolf – hier ein Tier in einem Freigehege – darf nach Gerichtsbeschluss zunächst nicht getötet werden. Foto: DPA
Das Gericht hält die vom Landkreis Aurich erteilte Ausnahmegenehmigung für den sofortigen Abschuss des Wolfes „voraussichtlich für rechtswidrig“. Der Landkreis will Widerspruch einlegen.
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