Neues Gesetz zu Ebay & Co: Verkäufer im Visier der Finanzbehörden
Bei der Online-Suche nach einem Lego-Traktor ploppten viele Privat-Angebote auf, die gar keine sind. Damit Fahnder diese Profi-Händler besser entlarven können, wurde das sogenannte Plattformen-Steuertransparenzgesetz eingeführt.
Ostfriesland - Die Suche war erfolglos. In den Geschäften und Einkaufsmärkten der Region, die erfreulicherweise überhaupt noch über eine Spielwarenabteilung verfügen, stand der Bausatz des Claas Xerion 5000 Trac VC nicht mehr im Regal. Dieses Modell aus der Lego Technic-Reihe ist schlicht zu alt, kam bereits 2016 auf den Markt. Um den aus 1977 Einzelteilen bestehenden Mini-Traktor trotzdem zu bekommen, bleibt am Ende nur der Weg ins Internet. Und der führt zwangsläufig und fast sofort auf die Portale von Ebay und Amazon.
Der fast 2,9 Kilo schwere Lego-Trecker wird dort von mehreren Online-Händlern angeboten – zu deftigen Sammlerpreisen, die bei knapp unter 500 Euro beginnen. Unter den gewerblichen Anbietern gibt es aber auch das eine oder andere vermeintlich private Inserat. Dass es sich am Ende nicht immer um Privatverkäufer handelt, zeigt sich beim Stöbern in den Anzeigen: Da wird der ersehnte Bausatz von einem angeblichen Nicht-Profihändler in hoher Stückzahl feilgeboten. Aber welcher normale Lego-Fan stapelt ungeöffnete Originalkartons des gleichen Modells im Wohnzimmer???!
Diese Fake-Privatverkäufer zu identifizieren – das soll den Steuerfahndern durch das sogenannte Plattformen-Steuertransparenzgesetz erleichtert werden. Bis Ende März 2024 mussten die Betreiber der digitalen Plattformen die entsprechenden Regeln umgesetzt haben und ihrer Meldepflicht für das Kalenderjahr 2023 nachkommen. „Sie sind nun verpflichtet, einmal pro Jahr Einkünfte und weitere Daten von Verkäufern – etwa Name, Geburtstag und Bankverbindung – an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln“, sagt Sabine Brandl. „Die Meldepflicht betrifft ausschließlich Nutzer, die innerhalb eines Jahres mindestens 30 Verkäufe abschließen oder 2000 Euro Umsatz erzielen“, erklärt die Juristin der Ergo Rechtsschutz Leistungs GmbH.
Und noch ein Hinweis für Kaufinteressenten: Gewerbliche Händler haften innerhalb der zweijährigen Gewährleistung für Mängel an ihrer verkauften Ware. Das ist gesetzlich festgelegt. Privatverkäufer können die Haftung dagegen ausschließen. In ihren Inseraten finden sich denn auch entsprechende Formulierungen wie „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“. Dieser Satz steht auch in einem Ebay-Inserat, in dem der Claas von Lego Technic gebraucht angeboten wird – für 130 Euro plus 6,99 Euro Versand. Das ist im Vergleich zu den Preisvorstellungen der Ebay-Dealer ein echter Schnapper.
Nun ist der Lego-Fan gefordert: Eins, zwei, drei - meins? Oder lieber noch warten, bis ich einen Traktor im Neuwagenzustand finde?