Einigung auf Geldstrafe Messerangriff oder doch nur Faustschläge?
In einer Gerichtsverhandlung ging es um eine Prügelei in Leer, bei der zuletzt ein Messer gezogen wurde. Zeugen berichteten etwas anderes.
Leer - Hatte ein 24-Jähriger aus Leer einen Mann nur mit Faustschlägen verletzt, oder hatte er auch ein Messer eingesetzt? Um diese Frage ging es in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Leer. Die Staatsanwaltschaft hatte den 24-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Die Ereignisse liegen schon etwas zurück: Damals, im Januar 2023, hielt sich der 24-Jährige in der Wohnung eines Bekannten in der Großstraße in Leer auf. Dann klopfte jemand an ein Fenster der Wohnung, um hereingelassen zu werden. Es handelte sich um den später verletzten Mann, der eigenen Angaben zufolge 50 Euro zurück haben wollte, die er jemandem geliehen habe, der sich ebenfalls in der Wohnung aufhielt.
An der Tür eskalierte der Streit
Der Bewohner und der Angeklagte waren laut Anklage an die Tür gegangen, um nachzuschauen. Sie sollen den neuen Gast abgewiesen haben, doch habe dieser zehn Minuten später erneut Einlass verlangt. Daraufhin brach ein Streit unter den Beteiligten aus. Was genau geschah, schilderten der Angeklagte, der Gast und weitere Zeugen in der Verhandlung unterschiedlich.
Laut Staatsanwaltschaft soll der 24-Jährige dem neuen Gast mit den Worten „Ich breche dir die Beine“ einen heftigen Schlag unter das Kinn verpasst haben. Außerdem habe er ein Messer gezogen und den Mann an der Hand verletzt – der sei daraufhin geflüchtet. Der Angeklagte räumte dieses Geschehen grundsätzlich ein, bestritt aber, ein Messer eingesetzt zu haben.
Der 24-Jährige gab an, dem Mann an der Eingangstür mit der Hand unter das Kinn geschlagen zu haben. Er habe „eine Bombe gezogen“. Auf Nachfrage des Gerichts erklärte er, darunter verstehe man einen Faustschlag ins Gesicht. Er habe in Notwehr gehandelt, weil ihn der ungebetene Gast angegriffen habe. Sie seien bei einem Schlagabtausch zu Boden gestürzt.
Nach Schlägen tagelang Schmerzen
Dagegen schilderte der Gast die Auseinandersetzung so, dass andere Personen ihn in der Wohnung nach dem Faustschlag seitens des Angeklagten mit Fäusten und Füßen gegen Kopf und Rücken traktiert hätten. Als er mit dem Fahrrad geflüchtet sei, habe ihn der Angeklagte verfolgt und ihn mit einem Messer an der Hand verletzt. Diese Verletzung sei in einem Krankenhaus mit vier Stichen genäht worden. Der Mann berichtete weiter, er habe tagelang Schmerzen im Gesicht gehabt und nachts kaum Luft holen können.
Zeugen, die an diesem Tag in der Wohnung waren, bestätigten dieses Geschehen, allerdings nicht, dass der Angeklagte ein Messer eingesetzt habe. Eine eigene Täterschaft stritten sie ebenfalls ab. Da die verletzte Person widersprüchliche Angaben zur Verwendung eines Messers durch den Angeklagten machte, der Angeklagte die Verwendung abstritt und die Zeugen kein Messer gesehen hatten, konnte das Gericht den Messer-Einsatz nicht feststellen.
Statt um eine gefährliche Körperverletzung ging es damit nur noch um eine einfache Körperverletzung. Das Gericht entschied, dass der 24-jährige Leeraner eine Geldauflage in Höhe von 600 Euro an den verletzten Mann überweisen muss. Damit zeigten sich alle Beteiligten einverstanden.