Hamburg So holen Sie sich als Mieter den CO2-Preis von Ihrem Vermieter zurück


Einen Teil der Heizkosten, nämlich den Vermieteranteil der C02-Abgabe, können sich Mieter vom Vermieter erstatten lassen. Foto: IMAGO/Zoonar/stockfotos-mg
Seit 2023 soll der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Wer als Mieter einen eigenen Vertrag mit einem Anbieter von Brennstoffen hat, muss das Geld seinem Vermieter in Rechnung stellen. So funktioniert‘s.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Artikel freischalten
Schnell bestellt – jederzeit kündbar.
- Voller Zugriff auf oz-online.de
- 700+ neue Artikel pro Woche
- OZ-App inklusive
3 Monate je
1€
statt 9,90 €
Du hast bereits ein OZ-Abo? Super!
Weitere Abo-Modelle