In Ostfriesland Wie es um die Zukunft der Küstenfischerei bestellt ist

| 04.12.2024 08:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die Kutterflotte in Greetsiel gehört zu den größten Deutschlands. Foto: Wagenaar
Die Kutterflotte in Greetsiel gehört zu den größten Deutschlands. Foto: Wagenaar
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Ohne Planungssicherheit keine Zukunft: EU-Plan, neue Fangtechniken und Flottenmodernisierung beschäftigen die Küstenfischer in Ostfriesland. Wie ist der Stand der Dinge?

Ostfriesland - Dass die Küstenfischerei vor einem großen Wandel steht, ist spätestens seit Veröffentlichung eines EU-Aktionsplans im März 2023 klar, der es vorsieht, bodenberührende Fischerei in Schutzgebieten schrittweise zu verbieten. Krabbenfischerei in der Nordsee, wie sie auch von den Fischern aus Greetsiel, Neuharlingersiel und Co. betrieben wird, wäre dann nicht mehr möglich. Wie aus einer aktuellen Pressemitteilung des Landesfischereiverbands Weser-Ems hervorgeht, stehen die Küstenfischer deshalb auch weiterhin unter großem Druck. Die wichtigsten Themen im Überblick.

Zukunftskommission Fischerei

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat im März 2024 eine sogenannte Zukunftskommission für Fischerei ins Leben gerufen. Diese hat den Auftrag, konkrete und breit getragene Maßnahmen für eine nachhaltige, wirtschaftlich resiliente und damit zukunftsfeste deutsche Meeresfischerei in Nord- und Ostsee vorzuschlagen. Dabei geht es etwa um Finanzierungsmöglichkeiten der Nachhaltigkeitstransformation und fehlende Finanzkraft, die Flächenkonkurrenz auf See, nachhaltige Fischerei und Meeresumweltschutz, Fischereimanagement sowie eine Diversifizierung des Berufsstands.

Wie Dirk Sander (Nessmersiel) und Gerold Conradi (Greetsiel), erster und zweiter Vorsitzender des Landesfischereiverbands Weser-Ems, mitteilen, gibt es bisher kaum greifbare Ergebnisse. „Die Mitglieder der Kommission haben zum Stand der Diskussion Stillschweigen vereinbart“, heißt es in der Pressemitteilung. Der Endbericht soll im April 2025 veröffentlicht werden.

Windenergie-auf-See-Gesetz

Im Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) wird in Paragraph 58 festgelegt, dass fünf Prozent der Einnahmen für eine nachhaltige Fischerei und Fischereistrukturmaßnahmen eingesetzt werden müssen. Der Landesfischereiverband empfiehlt, diese Mittel unter anderem für die sogenannten Meeresförster, die Forschung zu Fischereifahrzeugen der Zukunft, die Kapazitätsanpassung der Fischereiflotte und zur Stilllegung/Abwrackung alter Fischereifahrzeuge zu verwenden. „Wenn wir von Nachhaltigkeit sprechen, dann verstehen wir darunter natürlich die Minimierung negativer Auswirkungen auf die Meeresumwelt, aber gleichzeitig muss auch die wirtschaftliche Nachhaltigkeit gewährleistet sein, was gerade von der NGO-Seite häufig vernachlässigt beziehungsweise vergessen wird.“

Seitens BMEL wurden bisher 66 Millionen Euro durch den Haushaltsausschuss freigegeben: 5 Millionen Euro für die Kleinbeihilfen Fischerei, davon wurden bisher 3 Millionen Euro ausgegeben, 3 Millionen Euro für eine Anschubfinanzierung der Meeresförster, 20 Millionen Euro für die Entwicklung von Fischereifahrzeugen der Zukunft, 10 Millionen Euro für die Entwicklung und Erprobung umweltschonender Fanggeräte und Fangmethoden sowie 3 Millionen Euro für den Aufbau sowie die Unterstützung einer Koordinierungsstelle Transformation Fischerei. Die verbleibenden 25 Millionen Euro der freigegebenen Mittel werden als Finanzmittel dem BMEL und dem Thünen Institut zur Verfügung gestellt, die genaue Verwendung sei dem Fischereiverband jedoch nicht bekannt.

Zukunftspaket 2050

Die Probleme in der deutschen Küstenfischerei haben einige ostfriesische Fischereigemeinden auf den Plan gerufen, sich gemeinsam mit Landräten, Tourismus, IHKs und Fischerei für den Erhalt dieses traditionellen Handwerks einzusetzen. Mittlerweile hätten auch die Landtage aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen Anträge mit ähnlichen Forderungen angenommen, so Sander und Conradi.

Die Kernforderungen sind ein verbrieftes Fischereirecht im Küstenmeer zur Schaffung stabiler Rahmenbedingungen, die Schaffung eines Fischereifonds inklusive WindSeeG-Mittel, um eine langfristige Umsetzung der Ziele zu ermöglichen sowie die Einrichtung eines Fischereirates zur Unterstützung und Förderung einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und regionalen Küstenfischerei.

Außerdem werden folgende Punkte in der Pressemitteilung als besonders dringend hervorgehoben:

  • Aufarbeitung der „Rufschädigung“ durch den EU-Aktionsplan: Der Verlust der finanziellen Planungssicherheit durch das drohende Verbot der grundberührenden Fischerei müsse endgültig aufgearbeitet werden, um eine nachhaltige, emissionsfreie und zukunftsfähige Fischerei zu ermöglichen.
  • Die finanzielle Unterstützung beziehungsweise Förderung von Neubauten sei essenziell. Die bestehende Flotte könne nicht durch geförderten Umbau emissionsfrei werden. E-Fuel könne nur für einige Teile der Flotte eine Übergangslösung sein, die grundsätzliche Umstellung mit der Bestandsflotte sei nicht möglich.
  • Kapazitätsanpassung als Reaktion auf den bisherigen Verlust von Fanggebieten und den Wertverlust durch den EU-Aktionsplan.

„Die deutsche Fischerei braucht dringend ein positives Signal für die Zukunft“, schreiben die beiden Vorsitzenden. Eine Nachwuchsförderung sowie Fördermöglichkeiten bei der Umstellung auf eine emissionsfreie und zukunftsfähige Fischerei und damit die Möglichkeit der Diversifizierung seien entscheidend für den Fortbestand der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei in Niedersachsen.

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