Mit Kaffee auf Wangerooge verbrüht Wer haftet, wenn in der Ferienwohnung das Kind Schaden nimmt?

| | 05.12.2024 12:50 Uhr | 0 Kommentare
Weil sich der Henkel von der Kaffeekanne löst, überschüttet eine Mutter ihre Sechsjährige mit Kaffee und verbrennt sie schwer. Die Familie verklagt die Vermieterin der Wangerooger Ferienwohnung. Symbolfoto: Hanz
Weil sich der Henkel von der Kaffeekanne löst, überschüttet eine Mutter ihre Sechsjährige mit Kaffee und verbrennt sie schwer. Die Familie verklagt die Vermieterin der Wangerooger Ferienwohnung. Symbolfoto: Hanz
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Weil sich der Henkel von der Kaffeekanne löst, überschüttet eine Mutter ihre Sechsjährige mit Kaffee und verbrennt sie schwer. Die Familie verklagt die Vermieterin der Wangerooger Ferienwohnung.

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