Freistellungen und Zuschläge Fast jeder Zehnte muss an Heiligabend arbeiten
Alles schläft, einsam wacht - in der modernen Arbeitswelt gilt das zu Weihnachten längst nicht mehr. Eine Studie zeigt, wer an den Feiertagen ran muss - und zu welchen Bedingungen.
Fast jeder zehnte Beschäftigte muss an diesem Heiligabend noch nach 14.00 Uhr arbeiten. Am Vormittag des kommenden Dienstags (24. Dezember) sind sogar noch 22 Prozent der Erwerbstätigen im Dienst, wie aus einer Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervorgeht.
Die Wissenschaftler des stiftungseigenen WSI-Instituts stützen sich auf eine Umfrage mit 7.100 Beteiligten und die Auswertung von 95 einschlägigen Tarifverträgen.
Am Nachmittag des Heiligabends erhält gut die Hälfte der Arbeitenden einen Lohnzuschlag, heißt es in der Studie. Ein Wert, der an den beiden Weihnachtsfeiertagen auf gut 70 Prozent steigt. Die Zuschläge sind meist in Tarifverträgen geregelt, die auch Freistellungen für Heiligabend und Silvester enthalten. Diese gelten nicht als gesetzliche Feiertage und fallen in diesem Jahr jeweils auf einen Dienstag.
Die Zuschläge liegen je nach Branche meist zwischen 50 und 200 Prozent des Tagesgehalts. Bezahlte Freistellungen an Heiligabend und Silvester erhalten beispielsweise Angestellte im Bauhauptgewerbe, bei Versicherungen, Beschäftigte der Deutschen Telekom und bei Volkswagen. Häufig gibt es auch einen halben Tag frei.
An den beiden Weihnachtstagen bleiben die allgemeinen Werte der Beschäftigung laut WSI in etwa auf dem Niveau von Heiligabend nach 14.00 Uhr von rund 9 Prozent. Eine wichtige Ausnahme sei das Gastgewerbe, wo stets mehr als drei von zehn Erwerbstätigen im Job gefragt seien. Auch im Bereich Verkehr und Logistik sowie im Handel und im Gesundheits- und Sozialwesen müssen überdurchschnittlich viele Menschen über die Feiertage zur Arbeit.