Gerichtsentscheidung Auch für Automatenshops gilt gesetzliche Sonntagsruhe

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück müssen auch in Automatenshops an Sonn- und Feiertagen die Öffnungszeiten beschränkt werden. Symbolbild: Pia Bayer/dpa
Nur drei Stunden dürfen Automatenshops an Sonn- und Feiertagen öffnen, entschieden die Verwaltungsrichter. Geklagt hat eine Automatenbetreiberin aus Papenburg.
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