Besitz von Kinderpornografie Wiesmoorer entgeht harter Strafe dank neuer Gesetzeslage


Die Strafe für den Wiesmoorer wurde von der zweiten Kleinen Strafkammer auf vier Monate zur Bewährung vermindert. Foto: Ortgies
Ein Wiesmoorer entgeht einer harten Strafe für den Besitz kinderpornografischer Dateien dank einer Gesetzesänderung. Das Gericht würdigt sein kooperatives Verhalten und reduziert die Strafe erheblich.
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