Stadt verschickt Grundsteuerbescheide Was Hausbesitzer in Emden jetzt wissen müssen
Die Grundsteuer-Bescheide sind auf dem Weg. Durch die Neuberechnung wird es Gewinner, aber auch Verlierer geben.
Emden - Müssen Hausbesitzer in Emden künftig mehr oder weniger Grundsteuer B zahlen? Diese Frage beantwortet die Stadt Emden dieser Tage mit dem Versand der neuen Bescheide für 2025. Erstmals wird damit nun die Steuer nach der bundesweiten Reform erhoben. Rund 23.000 Briefe hat die Stadt verschickt. „Die Bescheide werden sicher Fragen aufwerfen“, sagt Stadtsprecherin Theda Eilers.
Um diese beantworten zu können, arbeitet die Stadt mit dem Finanzamt Emden-Norden zusammen und hat ihren Service erweitert. Die Grundbesitzstelle des Finanzamtes, die eigentlich nur am Standort Norden ansässig ist, ist vorübergehend auch in der Emder Stadtverwaltung ansprechbar. In Niedersachsen habe diese Kooperation Seltenheitswert – womöglich sei sie sogar einmalig, erklärt Finanzamtsleiter Olaf Grimmig.
Wen betrifft die Grundsteuer?
Zunächst einmal jeden Grundstückseigentümer. Jedoch wirkt sich die Grundsteuer auch auf Mieter aus. Vermieter können die Steuer über die Nebenkosten abrechnen. Somit betrifft eine Erhöhung oder Senkung der Steuer indirekt auch Menschen, die keine Immobilie besitzen.
Für wen wird es teurer oder günstiger?
Für die meisten bedeute der neue Grundsteuer-Bescheid nur eine leichte finanzielle Veränderung, erklärt Stefan Jacobs vom Fachdienst Finanzen der Stadt. Was das konkret bedeutet, macht er an einem Beispiel fest. Für ein Haus mit etwa 100 Quadratmetern Wohnfläche samt 500 Quadratmetern Grundstück und einer Garage zahlen Immobilienbesitzer in Wolthusen etwa 140 bis 150 Euro mehr, in Larrelt für dasselbe Haus und Grundstück etwa 200 Euro weniger. Pauschal lässt sich dieses Rechenmodell jedoch nicht auf jeden Fall stülpen. Es sei nur eine grobe Tendenz, so Jacobs.
Gibt es Extremfälle?
Die große Mehrheit der Empfänger der neuen Grundsteuer-Bescheide habe keine bösen Überraschungen zu erwarten. Die Veränderung bewege sich in einem moderaten Rahmen im Bereich von wenigen Hundert Euro. Dennoch gebe es auch Fälle, die nach der Reform eine deutlich höhere Steuerlast zu tragen haben. Dies seien jedoch Einzelfälle, so Jacobs.
Wonach richtet sich die Höhe der Steuer?
Nicht der Stadtteil allein entscheidet. In Niedersachsen greift das Flächen-Lage-Modell für die Berechnung der Grundsteuer. Es berücksichtigt erstmals nun auch Unterschiede in der Lage der Grundstücke, indem es den Bodenrichtwert des Grundstücks mit dem Gemeindedurchschnitt vergleicht. Berücksichtigt werden außerdem die Fläche des Grundstücks, die Wohnfläche des Gebäudes und die Nutzungsart der Immobilie. In der alten Berechnung war auch der Wert der Immobilie berücksichtigt. Das fällt nun weg.
Nimmt die Stadt dadurch mehr Steuern ein?
Die Reform soll „aufkommensneutral“ sein. „Emden wird davon nicht profitieren“, erklärt Emdens Erster Stadtrat Horst Jahnke. Im Jahr 2024 nahm die Stadt über die Grundsteuer 11,5 Millionen Euro ein, in diesem Jahr werden es voraussichtlich 11,2 Millionen Euro sein. Mit der Grundsteuer B habe die Stadt beinahe eine Punktlandung hingelegt, sodass der Hebesatz von 480 Prozent bereits gut passe und aller Voraussicht nicht angepasst werden müsse.
Was tun bei Fragen?
Die Stadt und das Finanzamt haben eine Hotline, ein Termin-Buchungsportal und auch ein Online-Kontaktformular eingerichtet. Nicht nur am Finanzamt-Standort Norden, sondern auch in Emden sind Mitarbeiter ansprechbar. Silke Fitz von der Grundbesitzstelle bittet bei Fragen, sich zunächst die Bescheide zur Hand zu nehmen und zu überprüfen, ob alle Angaben richtig gemacht und auch übernommen worden sind. Dass Fehler passieren, sei verständlich. „Ein Appell lautet: Wenn Fehler auffallen, dann bitte melden. Die Tür ist noch nicht zu, auch wenn das immer wieder angenommen wird. Man muss bloß tätig werden“, so Fitz.
Warum wurde die Steuer reformiert?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 das Einheitsbewertungsverfahren für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Das Problem: Die letzte Bestimmung des Einheitswerts ging auf Werteverhältnisse des damals noch geteilten Deutschlands zurück. Für gleichartige Grundstücke fielen daher unterschiedliche Grundsteuern an. Ob die neue Art der Berechnung mit dem Flächen-Lage-Modell verfassungsgemäß ist, ist noch strittig. Dem Finanzamt Emden-Norden liegen derzeit 7000 Einsprüche vor. Rund 1000 davon sind so komplex, dass sie zurzeit nicht bearbeitet werden können. Für alle gilt erst mal: Bezahlt werden muss trotzdem.