Hamburg Wie heißt die deutsche Verfassung? „Anna Lena“ – wenn Ausländer an der Grundordnung scheitern

Karolina Meyer-Schilf, Dirk Fisser
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Von Karolina Meyer-Schilf, Dirk Fisser
| 12.02.2025 17:30 Uhr | 0 Kommentare
Wer in Deutschland Bleiberecht haben möchte, muss sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Sonst droht die Abschiebung. Foto: IMAGO/Udo Kröner
Wer in Deutschland Bleiberecht haben möchte, muss sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Sonst droht die Abschiebung. Foto: IMAGO/Udo Kröner
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Der Landkreis Leer will mehrere Menschen in die Elfenbeinküste abschieben. Die Begründung: Sie hätten die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht verstanden. Aber ist das wirklich so? Der Flüchtlingsrat hält die Begründung für vorgeschoben, auch das Verwaltungsgericht Oldenburg hat Zweifel.

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