Behindertenparkplätze Emden geht härter gegen Falschparker vor

| 15.02.2025 07:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Behindertenparkplätze sind mit einem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet. Foto: Archiv
Behindertenparkplätze sind mit einem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet. Foto: Archiv
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Wer sein Auto unberechtigt auf Behindertenparkplätzen abstellt, muss mit teuren Konsequenzen rechnen. Die Stadt Emden kündigt ein hartes Durchgreifen an.

Emden - Die Stadt Emden will konsequenter gegen Falschparker auf Behindertenparkplätzen vorgehen. Das unberechtigte Parken auf solchen Parkplätzen sei rücksichtslos und stelle für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine erhebliche Barriere dar, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Daher werde der Stadtordnungsdienst die Kontrollen verstärken und Falschparker konsequent kostenpflichtig abschleppen lassen.

Neben empfindlichen Bußgeldern drohten Verwahrkosten für das abgeschleppte Fahrzeug, warnt die Verwaltung. „Die Stadt Emden setzt sich für eine konsequente Einhaltung der Regeln ein, um sicherzustellen, dass diese dringend benötigten Parkflächen auch wirklich den berechtigten Personen zur Verfügung stehen.“

Nur mit blauem EU-Parkausweis berechtigt

Nur Inhaber des blauen EU-Parkausweises sind berechtigt, Behindertenparkplätze zu nutzen. Der Ausweis kann beim Fachdienst Straßenverkehr der Stadt Emden kostenlos beantragt werden. Anspruch darauf haben Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“), blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“), Personen mit beidseitiger Amelie (Fehlen ganzer Extremitäten) oder Phokomelie (Fehlen von Gliedmaßen) sowie Menschen mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen.

„Diese Parkplätze sind keine Privilegien, sondern eine notwendige Erleichterung im Alltag für Menschen, die auf barrierefreie Zugänge angewiesen sind“, schreibt die Stadt. Der Fachdienst öffentliche Sicherheit und Ordnung appelliere an alle Verkehrsteilnehmer, sich rücksichtsvoll zu verhalten und die speziell ausgewiesenen Parkflächen für Menschen mit Behinderung freizuhalten. Wer Fragen hat, erreicht den Fachdienst unter Telefon 04921/870.

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