Nach Kritik von Flüchtlingsrat Landkreis Leer weist Rassismus-Vorwurf entschieden zurück
![Kilian Genius, dpa](/build/images/placeholder/autor.be25fcdd.png)
![Wer in Deutschland Bleiberecht haben möchte, muss sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Sonst droht die Abschiebung. Foto: IMAGO/Udo Kröner](/media/webartikel-image/6826034/image/31ebc39d3b2d590bf264-962d8d1ea496e433.jpg)
Der Flüchtlingsrat wirft dem Landkreis Leer Rassismus vor, weil dieser sich weigern soll, westafrikanischen Geflüchteten Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen. Die Kreisverwaltung wehrt sich dagegen.
Leer - Der Landkreis Leer weist den Rassismus-Vorwurf des Flüchtlingsrats Niedersachsen entschieden zurück. „Der Ausländerbehörde wird hier böswillig Rassismus unterstellt und das lassen wir auf keinen Fall so stehen“, sagte Landrat Matthias Groote (SPD) auf Anfrage. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich nicht in dieser Art und Weise beschimpfen und diskreditieren lassen.“
Zuvor hatte der Flüchtlingsrat mitgeteilt, der Landkreis Leer weigere sich, insbesondere westafrikanischen Geflüchteten Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen. Dabei hätten die Betroffenen alle Voraussetzungen dafür erfüllt. Der vorgeschobene Grund für die Abschiebungen sei, so der Flüchtlingsrat, dass die Geflüchteten angeblich die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht verstanden hätten.
Willkürliche und schikanöse Praxis?
Der Flüchtlingsrat spricht von einer „willkürlichen und schikanösen Praxis“. Alle Betroffenen seien in der Vergangenheit im Besitz des Chancen-Aufenthaltsrechts gewesen, dessen Erteilung ebenfalls ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung voraussetze. Zweifel an den Bekenntnissen seien dem Landkreis erst Monate später gekommen, „nämlich nachdem die betroffenen Personen endlich alle Voraussetzungen für den Erhalt eines dauerhaften Bleiberechts durch intensive Bemühungen erfüllt hatten“.
Vom Landkreis heißt es, man habe unter Anwendung der gesetzlichen Vorschriften und Erlasse gehandelt. Dass Entscheidungen von Ausländerbehörden manchmal trotzdem als falsch empfunden würden, sei in Ordnung und auch nicht außergewöhnlich. „Was aber nicht geht, ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund strittiger Beschlüsse unter den Generalverdacht des Rassismus gestellt werden.“
Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Wer das Chancen-Aufenthaltsrecht für 18 Monate erhalten wolle, müsse unter anderem ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung nachweisen – so auch für das dauerhafte Bleiberecht. Im Rahmen des Chancen-Aufenthalts würden in Niedersachsen keine übermäßigen Anforderungen gestellt. Für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht sei eine inhaltliche Auseinandersetzung erforderlich.
In letzter Zeit hätten mehrere Personen, auch aus Afrika, glaubhaft dargelegt, die Kerninhalte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu kennen, teilte der Landkreis weiter mit. Erst gestern habe ein Mann von der Elfenbeinküste problemlos das aktive Bekenntnis ablegen können. Nun schaue er seiner neuen Aufenthaltserlaubnis entgegen.
Das Innenministerium wollte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern.