Windenergie in Ostfriesland Warum blinken die Windparks munter weiter?


Vollmond über einem Windpark: Die Windräder sollen nicht mehr dauerblinken. Symbolfoto: Patrick Pleul/dpa
Seit 1. Januar 2025 ist für Windräder ab 100 Metern Höhe die „bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung“ Pflicht. Doch gefühlt blinken die Windkraftanlagen munter weiter.
Lesedauer des Artikels: ca. 6 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit OZ+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden