Feuer im Kreis Leer Service für Osterfeuer-Fans – Fristen & Regeln auf einen Blick

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Von Vera Vogt
| 12.03.2025 07:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Beim Abbrennen von Osterfeuern gelten Vorschriften. Foto: Ortgies/Archiv
Beim Abbrennen von Osterfeuern gelten Vorschriften. Foto: Ortgies/Archiv
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Viele Ostfriesen sind heiß aufs Osterfeuer. Es gibt allerdings Regeln, die man beachten muss. Hier kommen die Infos für den Kreis Leer zu Anmeldung und Fristen.

Landkreis Leer - Viele Ostfriesen heizen auch in diesem Jahr wieder ihre Liebe zum Brauchtum an: Die Osterfeuer stehen an – oder „Paaskefüür“, wie man sie auf Platt nennt. Viele Vereine und Feuerwehren haben Strauchschnitt gesammelt und werden große öffentliche Feuer veranstalten. Beispielsweise in Diele am Schützenhaus.

Aber auch Privatleute dürfen Feuer abbrennen lassen. Allerdings müssen sie einiges beachten. Hier kommt eine Liste der Dinge, auf die man achten muss. „Aus Sicherheitsgründen und auch aus Gründen des Natur- und Tierschutzes müssen Privatpersonen, die ein Osterfeuer abbrennen möchten, verschiedene Hinweise beachten. Das Ordnungsamt wird Kontrollen zur Einhaltung vornehmen“, schreibt nämlich beispielsweise die Stadt Weener. Mehrere Kommunen geben ein Merkblatt heraus. Wir fassen zusammen.

Das Osterfeuer in Holthusen zog viele Besucher an. Foto: Archiv
Das Osterfeuer in Holthusen zog viele Besucher an. Foto: Archiv

Das sollte man beachten – Ordnungsämter kontrollieren das auch

  • Das Feuer muss innerhalb von wenigen Stunden (in der Regel bis Mitternacht) vollständig abgebrannt sein.
  • Nur naturbelassene pflanzliche Stoffe (Sträucher, Reisig, Äste...) dürfen verbrannt werden. Es darf kein Abfall oder behandeltes Holz aufs Osterfeuer.
  • Als Brandbeschleuniger sind Flüssigbrennstoffe verboten. Auch mit anderen Brennstoffen wie zum Beispiel Altreifen darf das Feuer nicht in Gang gesetzt oder unterhalten werden.
  • Das Brennmaterial darf nicht länger als 14 Tage vor dem Verbrennen zusammengetragen werden und ist am Tag des Verbrennens umzuschichten, damit keine Tiere in den Flammen verenden.
  • Das Feuer darf nicht auf moorigem Untergrund, im Bereich von Naturdenkmälern und auf Flächen besonders geschützter Biotope abgebrannt werden.
    Bei Osterfeuern in den Ortsteilen passen die Feuerwehrleute auf, dass nichts Unerlaubtes verbrannt wird. Foto: Ortgies/Archiv
    Bei Osterfeuern in den Ortsteilen passen die Feuerwehrleute auf, dass nichts Unerlaubtes verbrannt wird. Foto: Ortgies/Archiv
  • Beim Verbrennen müssen folgende Mindestabstände zwingend eingehalten werden: 50 Meter zu Gebäuden und zu Baumbeständen, Büschen, Wall- und sonstigen Hecken. 100 Meter zu Gebäuden aus brennbaren Baustoffen oder mit weicher Bedachung, ebenfalls zu öffentlichen Verkehrsflächen, Zeltplätzen und Erholungseinrichtungen, zu Energieversorgungsanlagen wie Gasleitungen, Öllagern, Tankstellen.
  • Es dürfen keine Verkehrsbehinderungen und keine erheblichen Belästigungen durch Rauchentwicklung entstehen.
  • Das Osterfeuer ist ununterbrochen von mindestens einer arbeitsfähigen Person zu beaufsichtigen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.
  • Etwaige Reste des Osterfeuers sind innerhalb einer Woche zu beseitigen

Feuer müssen beherrschbar bleiben. Foto: Archiv
Feuer müssen beherrschbar bleiben. Foto: Archiv
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss zahlen: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig Abfälle im Osterfeuer verbrennt oder für diesen Zweck ablagert, handelt ordnungswidrig“, schreibt der Landkreis Leer in seiner Infobroschüre. Das gelte auch für diejenigen, die mit dem Abbrennen des Osterfeuers wild lebende, besonders oder streng geschützte Tiere töte, ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten beschädige oder zerstöre. „Diese Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen bis zu 100.000 Euro geahndet werden.“ Zudem könnten Abfälle auf Kosten des Verursachers oder des Grundstückseigentümers durch den Landkreis entfernt werden.

Anmeldung: Wo und wie melde ich an? Wann verstreichen die Fristen?

Osterfeuer müssen angemeldet sein. Foto: Ortgies/Archiv
Osterfeuer müssen angemeldet sein. Foto: Ortgies/Archiv

Weener: Zur Anmeldung des Osterfeuers in der Stadt Weener könne das Bürgerserviceportal „OpenRathaus“ genutzt werden. Alternativ geht das auch über die Rufnummer 04951/305-142. Anmeldeschluss ist Mittwoch, 9. April 2025, um 12.30 Uhr.

Jemgum: Bei der Gemeinde Jemgum gibt es ebenfalls mehrere Möglichkeiten, wie man das Feuer anmelden kann. Einmal Online oder schriftlich über ein Pdf, das man ausdrucken kann. Telefonisch erreicht man die Gemeinde unter Tel. 04958/91810. Anmeldeschluss ist Montag, 14. April 2025.

Bunde: „Die Osterfeuer dürfen nur am Ostersonnabend, 19. April 2025, ab 16 Uhr abgebrannt werden“, schreibt die Gemeinde Bunde. Anmelden kann man es über ein Online-Formular auf der Internetseite der Gemeinde. Anmeldeschluss ist Samstag, 12. April 2025.

Beim Abbrennen von Osterfeuern gelten Vorschriften. Foto: Ortgies/Archiv
Beim Abbrennen von Osterfeuern gelten Vorschriften. Foto: Ortgies/Archiv
Leer: Die Stadt Leer weist darauf hin, dass Osterfeuer in Leer bei der Stadtverwaltung über die Internetseite der Stadt angemeldet werden können. Alternativ ist sie telefonisch unter 0491/9782128 oder per Mail an feuerwehr@leer.de möglich. Anmeldeschluss ist Mittwoch, 9. April 2025. Moormerland: Die Brauchtumsfeuer können in der Gemeinde Moormerland im Ordnungsamt angemeldet werden. Telefonisch unter 04954/801225 oder per Email an ordnung@moormerland.de. Anmeldeschluss ist Montag, 14. April. Uplengen: „Ein geplantes Osterfeuer sollte zwei Wochen vorher bei der Gemeinde Uplengen angemeldet werden“, ist bei der Gemeinde Uplengen zu lesen. Über die Internetseite der Gemeinde gelangt man zum „Online Rathaus“. Dort kann man, wenn man angemeldet ist, die Osterfeuer-Anmeldung vornehmen. Die Gemeinde ist generell unter Tel. 04956/91170 zu erreichen.

Jümme: Das Osterfeuer kann man in der Samtgemeinde Jümme über den „Online Bürgerservice“ anmelden. Diesen findet man auf der Internetseite der Gemeinde. Dort kann man das Stichwort „Osterfeuer“ eingeben. Oder telefonisch unter 04957/9180-12. Anmeldeschluss ist Sonntag, 3. April 2025.

Hesel: Online kann man sein Osterfeuer bei der Samtgemeinde Hesel anmelden. Über die Internetseite der Gemeinde gelangt man zum „Online-Rathaus“. Dort kann man das Stichwort „Osterfeuer“ eingeben und kann das Formular starten. Als Kontakte sind auch die Durchwahlen 04950/39-2111 und 04950/39-2112 aufgeführt.

Westoverledingen: Die Gemeinde Westoverledingen hat ein Formular zum Anmelden auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Sofern es sich um ein öffentliches Osterfeuer handelt, bei dem Getränke und/oder Speisen angeboten werden, muss mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung eine Gaststättenanzeige gestellt werden. Nähere Informationen sowie die entsprechenden Formulare zum Stellen einer Gaststättenanzeige gibt es unter 04955/933104. Anmeldeschluss ist Donnerstag, 3. April 2025.

Rhauderfehn: Wer sein Osterfeuer in Rhauderfehn anmelden möchte, kann das über mehrere Wege tun. Einmal über die Internetseite. Auch telefonisch können die Feuer angemeldet werden. Beim Bürgerbüro unter anderem unter Tel. 04952/903-356. Oder beim Ordnungsamt unter 04952/903-340 oder -341.

Auch von der Gemeinde Rhauderfehn wird darauf hingewiesen, dass bei öffentlichen Osterfeuer mit Getränken und/oder Speisen noch eine Gaststättenanzeige gestellt werden muss. „Bei Fragen wenden Sie sich an 04952/903-340 oder 341“, heißt es dort. Anmeldeschluss ist Donnertag, 17. April 2025, gegen Mittag.

Ostrhauderfehn: Über ein Formular, das man herunterladen und ausdrucken kann, kann man in Ostrhauderfehn sein Osterfeuer anmelden. Man kann es auch online über die Internetseite der Gemeinde erreichen – man muss beim Reiter „Rathaus Online - Kommune 365 - das Suchwort „Osterfeuer“ eingeben. Allgemein erreicht man die Gemeinde unter Tel. 04952/8050 bei Fragen. Anmeldeschluss ist 14 Tage vor dem Osterfeuer.

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