Karlsruhe/Leutkirch (dpa)

„Süffig“ statt „bekömmlich“: BGH verbietet Bierwerbung

Susanne Kupke, dpa
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Von Susanne Kupke, dpa
| 17.05.2018 05:37 Uhr | 0 Kommentare
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Im Mittelalter galt es selbst für Kinder als zuträglich - doch was früher war, ist heute nicht mehr so: Bier darf nach einem BGH-Urteil nicht als „bekömmlich“ vermarktet werden. Das stößt nicht nur einem Brauer sauer auf.

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