Aurich
Hohes Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehlers

Wegen eines Behandlungsfehlers bei der Geburt eines Kindes muss die Auricher Ubbo-Emmius-Klinik 350000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das ordnete das Landgericht an.
Aurich - Vor neun Jahren brachte eine Mutter in der Ubbo-Emmius-Klinik in Aurich ihren Sohn zur Welt. Während der Geburt kam es zu Komplikationen, die unter anderem zu einer starken Hirnschädigung des Kindes führten.
Nun hat das Landgericht Aurich der Mutter Schadenersatz zugesprochen. „Verurteilt wurde die Klinik zu einem Schmerzensgeld von 350 000 Euro und einem Schadenersatz von knapp 30 000 Euro“, sagte Landgerichtssprecher Wolfgang Gronewold. Es ist das Ende eines langjährigen Rechtsstreits.
Das Kind hat eine starke Hirnschädigung
Der inzwischen neunjährige Junge habe durch eine starke Hirnschädigung epileptische Anfälle und sei für Infektionen anfällig. Der Junge ist auf die Hilfe Dritter angewiesen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Behandlung der Mutter und ihres Kindes während der Geburt vor neun Jahren im Auricher Krankenhaus nicht dem zu der Zeit geltenden fachärztlichen Standard entsprach und es so zu den gesundheitlichen Schäden kommen konnte, wie Gronewold auf OZ-Anfrage mitteilte. Die richterliche Entscheidung wurde auf der Grundlage von zwei Gutachten getroffen.
Auch weitere Schäden müssen übernommen werden
Mit dem Urteil, das bereits im April gesprochen wurde, sorgte das Landgericht neben der einmaligen Zahlung für die Familie des Jungens zudem dafür, dass auch im weiteren Leben des Jungen weitere immaterielle Schäden durch das Klinikum übernommen werden müssen. Ausgenommen davon sind Kosten, die bereits die Pflegeversicherung abdeckt.
Die Klinik und die für solche Fälle zuständige Schadensausgleichs-Gesellschaft haben das Urteil akzeptiert. Und werden zunächst sowohl Schmerzensgeld als auch Schadenersatz zahlen.
Dr. Astrid Gesang, medizinische Geschäftsleitung der Ubbo-Emmius-Klinik, zeigte sich betroffen: „Wir bedauern die eingetretene Gesundheitsstörung des Kindes zutiefst und hoffen, dass der Mutter die Versorgung und Betreuung ihres Kindes mit dem jetzt zugesprochenen Schadenersatz erleichtert wird.“ Selbstverständlich seien die Abläufe vor neun Jahren analysiert worden, wie es das interne Risiko- und Qualitätsmanagement grundsätzlich vorsieht, heißt es weiter in einer Stellungnahme der Klinik. Man habe laut Claus Eppmann, Sprecher der Geschäftsführung, hieraus Konsequenzen gezogen.