Landkreis Leer
EHEC: Kinder erkranken nach Rohmilch-Verzehr

Zwei Kinder sind nach ihrem Ostfriesland-Urlaub erkrankt – eines unter anderem an einer EHEC-Infektion. Die Behörden haben den Verdacht, dass die Keime aus roher Milch eines Bauernhofs im Kreis Leer stammen.
Landkreis Leer - Möglicherweise sind durch den Verzehr von Rohmilch auf einem Bauernhof im Landkreis Leer zwei Kinder erkrankt. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium und der Landkreis Leer teilen mit, dass sich eines der Kinder eine EHEC- und EPEC-Infektion, das andere eine Campylobacter-Infektion zugezogen hat. Dass es an der Rohmilch aus dem Kreis Leer liegen könnte, sei zunächst nur ein Verdacht, betont Landkreissprecher Philipp Koenen. Fest steht laut Landkreis allerdings, dass die beiden Kinder mit ihren Familien Urlaub auf dem Bauernhof gemacht und dort rohe Milch getrunken haben.
Milch unbedingt abkochen!
Der Landkreis Leer und das Verbraucherschutzministerium des Landes Niedersachsen weisen aus Anlass der Erkrankungen gemeinsam noch einmal darauf hin, dass in Rohmilch Krankheitserreger vorkommen können und sie daher vor dem Verzehr immer abgekocht werden sollte. Nur so können möglicherweise vorhandene Erreger abgetötet werden.
Durchfall, Bauchschmerzen und Übelkeit
Bei den Keimen EHEC (Enterohämorrhagische Escherichia coli) und EPEC (Enteropathogene Escherichia coli) handelt es sich jeweils um eine seltene, krank machende Form des Darmbakteriums Escherichia coli. Nach Auskunft des Landwirtschaftsministeriums verlaufen Infektionen in aller Regel symptomarm mit Durchfall, Bauchschmerzen und Übelkeit.
In seltenen Fällen, insbesondere bei immungeschwächten Personen und Kleinkindern, kann die Erkrankung allerdings einen schweren bis hin zu einem lebensbedrohlichen Verlauf nehmen. Im Falle einer Campylobacter-Infektion äußere sich diese meist als akute Durchfallerkrankung, die mit Bauchschmerzen, Müdigkeit und Fieber einhergehen könne, so das Ministerium.
Häufig bieten Bauernhöfe ihre Rohmilch an sogenannten Milchtankstellen an, an denen Verbraucher sich ihre Milch aus Tanks selbst zapfen können. „Möchte man rohe Milch verkaufen, muss dies dem Veterinäramt gemeldet werden“, sagte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums. Außerdem müsse ein gut lesbares Schild mit dem Hinweis, dass Rohmilch vor dem Verzehr unbedingt abgekocht werden muss, angebracht werden. Laut Koenen betreibt der betroffene Betrieb im Landkreis Leer allerdings keine Milchtankstelle. Der Hinweis zum Abkochen gilt aber in jeden Fall, ganz egal, in welcher Form die Rohmilch ausgegeben wird.