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Einkaufen mit Termin: Ab Mittwoch braucht man einen Schnelltest

| 28.04.2021 16:12 Uhr | 2 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Ab Mittwoch gilt im Kreis Leer und in der Stadt Emden die Bundes-Notbremse. Dann braucht man fürs Einkaufen mit Termin einen negativen Corona-Schnelltest. Die Kreisverwaltung erläutert das Vorgehen.

Landkreis Leer - Ab diese Mittwoch gelten wegen der bundeseinheitlichen Corona-Notbremse strengere Maßnahmen. Der Einzelhandel kann bis zu einer Inzidenz von 150 über das sogenannte Terminshopping („Click & Meet“) weiter betrieben werden. Allerdings ist der Besuch dann an die Vorlage eines negativen Corona-Tests gekoppelt. Darauf weist der Landkreis Leer hin. Auch für den Frisörbesuch und die Fußpflege wird ab Mittwoch ein negatives Testergebnis des Kunden vorausgesetzt. Eine Übersicht für kostenlose Test-Möglichkeiten hat die Kreisverwaltung unter www.bürgertestung-leer.de zusammengestellt. Die Landesregierung hat nun aber außerdem darauf hingewiesen, dass vollständig Geimpfte – mindestens 15 Tage später – wie negativ Getestete behandelt werden.

„Im Landkreis Leer gibt es bereits zahlreiche Anlaufstellen, in denen Bürgerinnen und Bürger sich im Rahmen der sogenannten Bürgertestung mindestens einmal wöchentlich kostenlos auf das Coronavirus testen lassen können“, schreibt die Kreisverwaltung. So seien auf der Webseite mittlerweile 40 Arztpraxen, fünf Apotheken sowie zehn Testzentren aufgelistet, die Antigen-Schnelltestungen durchführen und dokumentieren. Bei allen Anlaufstellen werde schriftlich oder elektronisch ein entsprechender Nachweis über die Testung ausgestellt, die für das Terminshopping nötig werde

Geschäfte des täglichen Bedarfs wie bisher geöffnet

Geöffnet sind laut Landkreis wie bisher die Geschäfte für die Versorgung mit Lebensmitteln oder mit Gütern bzw. Dienstleistungen des täglichen Bedarfs. Dazu zählen Wochenmärkte, Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte und der Großhandel.

Der sonstige Einzelhandel könne jetzt bis zu einer Inzidenz bis 150 über das sogenannte Terminshopping („Click & Meet“) betrieben werden. Das bedeutet, dass Beratung und Verkauf von jeglicher Ware in Geschäftsräumen nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Wahrung des Abstandsgebots möglich seien. Wobei sich in den Geschäftsräumen nur ein Kunde mit jeweils einer Begleitperson je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten darf. Allerdings benötige man jetzt zusätzlich einen anerkannten negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Der Landkreis erläutert noch einmal die Vorgehensweise der Testungen im Einzelhandel:

  • Wichtig für den Nachweis eines negativen Corona-Testes ist die Nachvollziehbarkeit. Die vorzulegende Bescheinigung muss Aufschlüsse darüber geben, wer, bei wem, wann, mit welchem Ergebnis getestet wurde. Durchgeführte Testungen in Arztpraxen, Apotheken oder in Testzentren erfüllen die Voraussetzungen.
  • Auch ein durch den Arbeitgeber ausgestellter, tagesaktueller Negativ-Nachweis ist ausreichend. Dieser muss allerdings von speziell geschultem Personal durchgeführt werden.
  • Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Zugelassene Selbsttests für den Heimgebrauch, die zuvor eigenständig zuhause durchgeführt wurden, reichen für den Besuch des Einzelhandels nicht aus. Bei diesem Testergebnis ist nicht nachvollziehbar, ob es sich tatsächlich um das aktuelle Ergebnis des Besuchers handelt.
  • Vollständig geimpfte Personen sind in Niedersachsen von der Testpflicht ausgenommen.
  • Das Abholen bestellter Waren („Click & Collect“) ist unabhängig von der Inzidenz weiterhin möglich. Eine Testpflicht für die Abholung besteht nicht.
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